Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 15

Beschluss

 

a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2) werden

 

Berücksichtigt:

 

Punkt 2;

 

teilweise berücksichtigt:

 

Punkt 3.2;  3.3;  3.5;  Punkt 4;  Punkt 5;  Punkt 6.3;  Punkt 8.1 +  8.2; Punkt 9

 

nicht berücksichtigt:

 

Punkt 1.1 – 1.4; Punkt 3.1;  3.4; Punkt 3 a; Punkt 6.1;  6.2; Punkt 7; Punkt 8.3;  8.4

 

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise der Anlage 3 dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b ) Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 244 Norderstedt "Wohnbebauung Scharpenmoorpark", Gebiet: Südlich Friedrich-Hebbel-Straße, westlich Gottfried-Keller-Straße, Scharpenmoor bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 6) und dem Teil B - Text – (Anlage 4 ) in der zuletzt geänderten Fassung vom 17.08.2007, als Satzung.

 

Die Begründung in der Fassung vom 17.08.2007 ( Anlage 5) mit Grünordnerischem Fachbeitrag wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

 

Bei 25 Ja- und 15 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.