Sitzung: 30.10.2007 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 15
Vorlage: B 07/0296
Beschluss
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach
der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden
benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 2) werden
Berücksichtigt:
Punkt 2;
teilweise berücksichtigt:
Punkt 3.2; 3.3;
3.5; Punkt 4; Punkt 5;
Punkt 6.3; Punkt 8.1 + 8.2; Punkt 9
nicht berücksichtigt:
Punkt 1.1 – 1.4;
Punkt 3.1; 3.4; Punkt 3 a; Punkt
6.1; 6.2; Punkt 7; Punkt 8.3; 8.4
Hinsichtlich der Begründung
über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen
zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise der Anlage 3 dieser Vorlage Bezug
genommen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b ) Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan Nr. 244 Norderstedt "Wohnbebauung Scharpenmoorpark", Gebiet: Südlich Friedrich-Hebbel-Straße, westlich Gottfried-Keller-Straße, Scharpenmoor bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 6) und dem Teil B - Text – (Anlage 4 ) in der zuletzt geänderten Fassung vom 17.08.2007, als Satzung.
Die Begründung in der Fassung
vom 17.08.2007 ( Anlage 5) mit Grünordnerischem Fachbeitrag wird gebilligt.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren
keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 25 Ja- und 15 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.