Sitzung: 30.10.2007 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 21
Vorlage: A 07/0407
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird
beauftragt, den Entwurf für eine Satzung vorzulegen, in welcher die Nutzung des
Stadtparks durch gewerbliche und nichtgewerbliche Veranstalter nach Ablauf der
LGS ab dem Jahr 2012 verbindlich geregelt wird.
Diese Satzung soll vor allem
der Beeinträchtigung von Anwohnerinteressen entgegenwirken, insbesondere
möglichen Lärmbelästigungen. Sie begrenzt die Ausstrahlung elektronisch
verstärkter Musik auf dem Stadtparkgelände außerhalb geschlossener Räume auf
sechs Tage pro Jahr. Jeweils zwei Tage sollen dabei für gewerbliche, private nichtgewerbliche
und städtische Veranstalter reserviert bleiben. Lautsprecherdurchsagen bei
Sportveranstaltungen sind von dieser Regelung nicht betroffen, soweit sie sich
auf Informationen für Teilnehmer und Zuschauer beschränken.
Die ausdrückliche Anerkennung
dieser Regelung muss Bestandteil möglicher Verträge der Stadtpark Norderstedt
GmbH mit gewerblichen Betreibern von Freizeit- und Sportanlagen sein, auch wenn
diese Verträge bereits vor 2012 abgeschlossen werden.
Abstimmung:
Bei 15 Ja-und 21 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.