Sitzung: 01.11.2007 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 07/0392
Beschluss
Gemäß §§ 2 ff. in Verbindung
mit § 13 a BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 244
Norderstedt, 1. Änderung und Ergänzung „Wohnbebauung Scharpenmoorpark",
Gebiet: Westlich Gottfried-Keller-Straße / nördlich Sandweg / östlich Schule
Gottfried-Keller-Straße, beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in
der Planzeichnung vom 15.10.2007 festgesetzt (Anlage 1).
Für das Plangebiet werden
folgende Planungsziele angestrebt:
Planungsziel ist die
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung und
Erschließung der Hinterlandgrundstücke Sandweg und Festsetzung der bewaldeten
Grünfläche an der Schule.
Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
1 Enthaltungen einstimmig beschlossen.