Sitzung: 01.11.2007 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 07/0393
Beschluss
Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 244 Norderstedt 1.
Änderung und Ergänzung "Wohnbebauung Scharpenmoorpark", Gebiet:
Westlich Gottfried-Keller-Straße / nördl. Sandweg / östlich Schule
Gottfried-Keller Strasse bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung (Anlage 2) und Teil B – Text (Anlage 3
) wird in der Fassung vom 15.10.2007 beschlossen.
Die Begründung in der Fassung
vom 15.10.2007 (Anlage 4) wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes und die Begründung sind gemäß § 13a Abs. 2 Zif. 1 i. v. m. § 13
Abs. 2 Zif. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren zu
beteiligen und von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder
von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und
1 Enthaltungen einstimmig beschlossen.