Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Beschluss

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 244 Norderstedt  1. Änderung und Ergänzung "Wohnbebauung Scharpenmoorpark", Gebiet: Westlich Gottfried-Keller-Straße / nördl. Sandweg / östlich Schule Gottfried-Keller Strasse bestehend aus dem  Teil A – Planzeichnung (Anlage 2) und Teil B – Text (Anlage 3 ) wird in der Fassung vom 15.10.2007 beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 15.10.2007 (Anlage 4) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind gemäß § 13a Abs. 2 Zif. 1 i. v. m. § 13 Abs. 2 Zif. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren zu beteiligen und von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen einstimmig beschlossen.