Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Frau Gattermann erläutert die Vorlage.

 

Die Mitglieder des Ausschusses fordern die Verwaltung auf, eine Möglichkeit zu finden, dass auch weiterhin eine einkommensunabhängige Förderung als freiwillige Leistung der Stadt Norderstedt für die Tagespflege gewährleistet ist. 

 

 

Beschlussvorschlag

 

Die Stadt Norderstedt beschließt  Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 und § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 07/0449. 

 

Die genannten Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2008 in Kraft.

 

 

 

Abstimmungsergebnis: 11 Ja-Stimmen