Sitzung: 20.11.2007 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 07/0402
Beschluss
„1) Die in der 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Norderstedt aufgeführten Gebühren für gemischte Siedlungsabfälle aus privaten Haushaltungen und Gewerbe- und Industriebetrieben (Restabfallgebühren) sowie Gebühren für organische, kompostierbare Siedlungsabfälle aus privaten Haushaltungen und Gewerbe- und Industriebetrieben (Bioabfallgebühren) bleiben für 2008 gegenüber 2007 unverändert bestehen.
Ab 2008 wird bei den 1.100 l Papiersammelbehältern zusätzlich die 14-tägliche und die wöchentliche Leerung im Rahmen vorhandener Kapazitäten angeboten. Die Leerung dieser Behälter ist nicht gesondert gebührenpflichtig. Die Gebührenanteile für den Transport bei 14-täglicher Leerung entsprechen den bereits festgesetzten Gebührenanteilen für diesen Intervall. Die monatlichen Gebühren für den Transport bei wöchentlicher Leerung der 1.100 l Papierbehälter werden wie folgt festgesetzt:
Beh. (nur PPK): 1.100 l |
Transp.geb. f. wöchtl. Leer. bis 15 m 26,10 € |
Transp.geb. f. wöchtl. Leer. 15–30m 38,50 € |
Transp.geb. f. wöchtl. Leer. 30-45 m 64,60 € |
Transp.geb. f. wöchtl. Leer. 45–60 m 77,00 € |
Die Gebühr für die Bedarfsleerung eines 1.100 l Papiersammelbehälters von bisher 8,75 € pro Leerung wird ab 2008 aufgehoben.
2) Die Gebühren für die Zusatz-Restabfall- und Biowertstoffsäcke bleiben für 2008 gegenüber 2007 unverändert bestehen.
3) Die Gebühren bzw. Verwaltungskostenanteile für die Gewerbeabfallabrechnung werden ab 2008 wie folgt festgesetzt:
a) Gebühr incl. Verw. kosten f. Containergestellung und Abholung 93,80 €
b) Gebühr incl. Verw.kosten f. einen Big Bag pro Vorgang (Abholung) 25,00 €
c) Gebühr für jeden weiteren Big Big 15,00 €
d) Verw.kostenant. f. sonstige Gewerbeabfälle pro Vorgang -wie bisher- 8,80 €
4. Die 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Norderstedt wird in der Form der Anlage 2 zur Vorlage B 07/0402 beschlossen.“
Abstimmung:
Bei 38 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme sowie 0 Enthaltungen
mehrheitlich angenommen.