Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

„1) Die in der 6. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Norderstedt aufgeführten Gebühren für gemischte Siedlungsabfälle aus privaten Haushaltungen und Gewerbe- und Industriebetrieben (Restabfallgebühren) sowie Gebühren für organische, kompostierbare Siedlungsabfälle aus privaten Haushaltungen und Gewerbe- und Industriebetrieben (Bioabfallgebühren) bleiben für 2008 gegenüber 2007 unverändert bestehen.

 

Ab 2008 wird bei den 1.100 l Papiersammelbehältern zusätzlich die 14-tägliche und die wöchentliche Leerung im Rahmen vorhandener Kapazitäten angeboten. Die Leerung dieser Behälter ist nicht gesondert gebührenpflichtig. Die Gebührenanteile für den Transport bei  14-täglicher Leerung entsprechen den bereits festgesetzten Gebührenanteilen für diesen Intervall. Die monatlichen Gebühren für den Transport bei wöchentlicher Leerung der 1.100 l Papierbehälter werden wie folgt festgesetzt:

 

  Beh.

 (nur 

 PPK):

 

1.100 l

 

Transp.geb. f. wöchtl. Leer.

bis 15 m

 

26,10 €

 

Transp.geb. f.  wöchtl. Leer.

15–30m

 

38,50 €

Transp.geb. f.

wöchtl. Leer.

30-45 m

 

64,60 €

Transp.geb. f.

wöchtl. Leer.

45–60 m

 

77,00 €

           

Die Gebühr für die Bedarfsleerung eines 1.100 l Papiersammelbehälters von bisher 8,75 € pro Leerung wird ab 2008 aufgehoben.

 

2) Die Gebühren für die Zusatz-Restabfall- und Biowertstoffsäcke bleiben für 2008 gegenüber 2007 unverändert bestehen.

 

3) Die Gebühren bzw. Verwaltungskostenanteile für die Gewerbeabfallabrechnung werden ab 2008 wie folgt festgesetzt:

 

a)      Gebühr incl. Verw. kosten f. Containergestellung und Abholung                   93,80 €

b)      Gebühr incl. Verw.kosten f. einen Big Bag pro Vorgang (Abholung)             25,00 €

c)      Gebühr für jeden weiteren Big Big                                                                 15,00 €

d)      Verw.kostenant. f. sonstige Gewerbeabfälle pro Vorgang   -wie bisher-         8,80 €

 

4. Die 7. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Norderstedt wird in der Form der Anlage 2 zur Vorlage B 07/0402    beschlossen.“

 


Abstimmung:

Bei 38 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme sowie 0 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.