Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Die Stadt Norderstedt beschließt  Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege nach § 23 und § 24 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII in der Fassung der Anlage 1. 

 

Die genannten Richtlinien treten mit Wirkung vom 01.01.2008 in Kraft.

 


Abstimmung:

Bei 39 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.