Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Auf Antrag des Kirchenkreises Niendorf vom 05.10.2007 wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 268 Norderstedt „Wohnensemble am Sportpark", Gebiet: An der Ochsenzoller Straße, zwischen Sportpark und Friedhofsgelände, gemäß 12 BauGB beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 01.10.2007 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·         die Sicherung von Wohnbauflächen auf derzeitigem Betriebsgelände des Friedhofes

·         die Errichtung mehrgeschossiger Stadtvillen mit Tiefgarage

·         die Erhaltung eines bauhistorisch bedeutsamen Wohngebäudes

·         die Sicherung erhaltenswerten Baum- und Grünbestandes

·         die Sicherung eines Grundstücksstreifens zur Herstellung von Straßennebenflächen

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen