Sitzung: 15.11.2007 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 07/0395
Beschlussvorschlag
Auf Antrag des Kirchenkreises
Niendorf vom 05.10.2007 wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 268 Norderstedt „Wohnensemble am Sportpark", Gebiet:
An der Ochsenzoller Straße, zwischen Sportpark und Friedhofsgelände, gemäß 12
BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 01.10.2007
festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist
Bestandteil des Beschlusses.
Für das
Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
die Sicherung von
Wohnbauflächen auf derzeitigem Betriebsgelände des Friedhofes
·
die Errichtung mehrgeschossiger
Stadtvillen mit Tiefgarage
·
die Erhaltung eines
bauhistorisch bedeutsamen Wohngebäudes
·
die Sicherung
erhaltenswerten Baum- und Grünbestandes
·
die Sicherung eines
Grundstücksstreifens zur Herstellung von Straßennebenflächen
Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen