Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Gemäß §§ 2 ff. in Verbindung mit § 13 a BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 244 Norderstedt, 1. Änderung und Ergänzung „Wohnbebauung Scharpenmoorpark", Gebiet: Westlich Gottfried-Keller-Straße / nördlich Sandweg / östlich Schule Gottfried-Keller-Straße, beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 15.10.2007 festgesetzt (Anlage 1).

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung und Erschließung der Hinterlandgrundstücke Sandweg und Festsetzung der bewaldeten Grünfläche an der Schule.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Bei 36 Ja-, 3 Nein-Stimmen sowie 0 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.