Sitzung: 20.11.2007 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 3, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 07/0392
Beschluss
Gemäß §§ 2 ff. in Verbindung
mit § 13 a BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 244
Norderstedt, 1. Änderung und Ergänzung „Wohnbebauung Scharpenmoorpark",
Gebiet: Westlich Gottfried-Keller-Straße / nördlich Sandweg / östlich Schule
Gottfried-Keller-Straße, beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in
der Planzeichnung vom 15.10.2007 festgesetzt (Anlage 1).
Für das Plangebiet werden
folgende Planungsziele angestrebt:
Planungsziel ist die
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung und
Erschließung der Hinterlandgrundstücke Sandweg und Festsetzung der bewaldeten
Grünfläche an der Schule.
Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 36 Ja-, 3 Nein-Stimmen sowie 0 Enthaltungen
mehrheitlich angenommen.