Frau Gattermann erläutert die Vorlage.

 

Beschluss:

 

Dem Verein Tagespflege Norderstedt e.V. werden die Aufgaben

 

-          Vermittlung von Kindern zu geeigneten Tagespflegepersonen,

-          Eignungsfeststellung, fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifikation der Tagespflegepersonen,

-          Sicherstellung einer Vertretungsregelung bei Ausfallzeiten von Tagespflegepersonen

-          sowie die Beratung der Eltern

 

aus dem Aufgabenbereich „Kindertagespflege“ nach § 23 SGB VIII der Stadt Norderstedt als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ab dem 01.01.2008 übertragen.

 

Dem Verein wird ab 2008 jährlich ein Zuschuss (HHst 454100 707310) von 45.000 € pro Jahr gewährt. Die Verwaltung wird gebeten, mit dem Verein Tagespflege Norderstedt e.V. einen entsprechenden Vertrag gemäß Anlage 1 abzuschließen .

 

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen