Beschluss: Vertagung

Frau Gattermann und Herr Broscheit führen aus, dass die Förderungsfähigkeit der Maßnahme nach den Sportförderrichtlinien der Stadt Norderstedt nicht gegeben ist, weil der Mietvertrag eine Laufzeit von 10 Jahren vorsieht. Eine Zuschussbewilligung setzt jedoch eine Zweckbindung über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren voraus.

 

Herr Fürmeyer stellt den Verein TSG  Creativ Norderstedt vor, erläutert die Dringlichkeit seines Antrages und beantwortet im Anschluss Fragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Ausschuss bittet die Verwaltung darum, für die nächste Sitzung am 05.12.2007 eine Beschlussvorlage vorzubereiten.

Der Verein TSG Creativ Norderstedt e.V. sollte versuchen, eine Änderung der Laufzeit des Mietvertrages von 10 auf 20 Jahre zu erwirken, damit eine grundsätzliche Förderungsfähigkeit der Maßnahme gegeben ist.