Sitzung: 11.12.2007 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 07/0395
Beschluss:
Auf Antrag des Kirchenkreises
Niendorf vom 05.10.2007 wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 268 Norderstedt „Wohnensemble am Sportpark", Gebiet:
An der Ochsenzoller Straße, zwischen Sportpark und Friedhofsgelände, gemäß 12
BauGB beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 01.10.2007 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das
Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
die Sicherung von
Wohnbauflächen auf derzeitigem Betriebsgelände des Friedhofes
·
die Errichtung
mehrgeschossiger Stadtvillen mit Tiefgarage
·
die Erhaltung eines
bauhistorisch bedeutsamen Wohngebäudes
·
die Sicherung
erhaltenswerten Baum- und Grünbestandes
·
die Sicherung eines
Grundstücksstreifens zur Herstellung von Straßennebenflächen
Der Aufstellungsbeschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Aufgrund des § 22 GO waren keine
Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Einstimmig angenommen.