Sitzung: 05.12.2007 Ausschuss für junge Menschen
Es liegen folgende
Anfragen in schriftlicher Form vor, die zunächst von Frau Gattermann für die
Verwaltung verlesen und beantwortet werden.
I.
Frau Schmieder, Rembrandtweg 24, Norderstedt zur Rahmenvereinbarung Kita/Grundschule
Sofern die Stadt
Norderstedt als Träger dieser Rahmenvereinbarung beitritt, spricht sie sich
u.E. automatisch für die Umsetzung des Konzeptes aus. In
der Beschlussvorlage bleibt jedoch eine ganz entscheidende Frage nach
dem "WIE?" unbeantwortet.
( Die Fragen sind gerichtet an die Verwaltung und
alle Fraktionen.)
Wer soll diesen zusätzlichen Arbeitsauftrag in den Kitas
leisten?
Antwort:
Der Auftrag zur
Zusammenarbeit mit den Grundschulen ist nach dem KiTaG §5 Abs. 6 integraler Bestandteil der Arbeit
von Kindertagesstätten. Die Rahmenvereinbarung konkretisiert lediglich die
Zusammenarbeit.
Schon 2005
(Novellierung des KiTaG) ist aus
kommunaler Sicht darauf hingewiesen worden, dass das Land Schleswig-Holstein
Gelder für den erhöhten Personalbedarf aufgrund der neuen Aufgaben zur
Verfügung stellen müsste. Das Land war der Auffassung, dass keine neuen
Aufgaben definiert worden, lediglich die Prioritäten neu gesetzt wurden.
Wird er kosten- bzw. personalneutral umgesetzt oder in welchem
Umfang werden entsprechende Anpassungen vorgenommen?
Antwort:
Die Rahmenvereinbarung ist lediglich ein Rahmen für die Zusammenarbeit,
der in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Norderstedter Grundschulen und
Kindertagesstätten erarbeitet wurde. Die Verpflichtung zur Zusammenarbeit
ergibt sich sowohl aus dem KiTaG und dem neuen Schulgesetz.
Es sind keine Anpassungen geplant.
Sofern Anpassungen vorgenommen werden, zu wann sind diese
geplant?
-
Anschließend antworten verschiedene Vertreter/-innen der Fraktionen und verweisen u.a. auf die folgende Beratung unter TOP 8.
II.
Frau Heike Sprunk, Pellwormstraße 3 b, 22846 Norderstedt zu dem Tagesordnungspunkt 9. und der Beschlussvorlage B 07/0502
An die Verwaltung
- Geht die Verwaltung davon aus, dass sie
in der Lage sein wird, den selbst ermittelten Bedarf durch Bereitstellung
einer bedarfsdeckenden Anzahl von Betreuungsbausteinen zu decken oder
bestehen Kapazitätsgrenzen beispielsweise in Form von nur begrenzt vorhandenen
räumlichen und personellen Kapazitäten?
Antwort:
Voraussetzung für
die Bedarfsabfrage nach Modulplätzen in der Kita Friedrichsgabe, in der Kita
Pusteblume, im Hort Pellwormstraße und im Hort Niendorfer Straße ist ein
Beschluss des Ausschuss für junge Menschen am 05.12.07 diese Betreuungsform im
Schuljahr 2008/2009 fortzusetzen. Die Bedarfserhebung hat zunächst den Sinn,
herauszufinden für welche Module eine Nachfrage bestehen wird. Es bestehen
Kapazitätsgrenzen aufgrund der Räumlichkeiten und der maximalen Anzahl von
Kindern in den einzelnen Modulgruppen (15).
- Für den Fall dass Kapazitätsgrenzen in
den einzelnen Horten zur Bedarfsdeckung überschritten werden müssen: Ist
die Verwaltung bereit und in der Lage die Kapazitäten auszubauen? Wann soll das entschieden werden?
Antwort:
Die Vergabe der
Hort- und Modulplätze wird, wie in jedem Jahr, parallel statt finden. Aus Sicht
der Verwaltung sind die Kapazitätsgrenzen mit der Erweiterung der Modulplätze
in der Kita Pusteblume und der Ausnutzung der maximalen Kinderzahl im
Hortbereich des Horts Pellwomstraße erreicht. Ob diese Erweiterung weiterhin
notwendig sein wird oder andere, muss im Frühjahr 2008 entschieden werden.
Darüber wird der Ausschuss frühzeitig informiert werden.
- Wird der Bedarf an Hortplätzen auch an
denjenigen Schulen ermittelt, an denen es gegenwärtig keine
Betreuungsbausteine gibt? Falls nein, warum nicht?
Antwort:
Die Stadt
Norderstedt legt als Standortgemeinde Versorgungszahlen fest und genehmigt
entsprechend Plätze bei nichtstädtischen Trägern bzw. richtet in eigenen
Einrichtungen Plätze ein. Die Modulplätze bietet die Stadt als Träger an und
ermittelt deshalb auch nur den Bedarf an den Standorten an denen sie ein
Angebot macht. An den anderen Grundschulen werden i.d.R. von Eltern
Betreuungsangebote gemacht.
- Gibt es für das Angebot von
Betreuungsbausteinen weiterhin Zuschüsse vom Land Schleswig-Holstein? Bis
wann müssen diese angefordert werden?
Antwort:
Es gibt weiterhin
Zuschüsse. Die Anträge müssen bis Ende Mai gestellt werden.
An die Fraktionen
1. Sind Sie sich der Tatsache bewusst, dass sich
die Eltern von Erstklässlern verbindlich bis zum 1.Februar festlegen müssen, an
welcher Schule sie ihr Kind anmelden und man Ihnen dann eventuell im Juni
mitteilt, ob sie an dieser Schule auch einen Hortplatz bekommen oder es
günstiger gewesen wäre, das Kind an einer anderen Schule anzumelden, weil
nämlich jetzt Schul- und Hortplatz auseinanderfallen, wenn überhaupt ein
Hortplatz bereitsteht?
2. Nachdem die Verwaltung in ihrer Beschlussvorlage ausdrücklich mitteilt, dass die Nachfrage nach Betreuungsplätzen deutlich höher ausfallen wird als die Zahl der freien Hortplätze: Finden Sie es richtig, diesen feststehenden Bedarf nicht zum Anlass zu nehmen, die staatlich geförderten Hortplätze aufzustocken, sondern sich von Jahr zu Jahr (immerhin bereits das siebte Jahr in Folge) mit kostenneutralen (mithin von den Eltern finanzierten) Betreuungsbausteinen ohne Sozialstaffel zu behelfen?
Verschiedene Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen antworten.