Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 14

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung beschließt folgende 4. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2007:

4. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2007

 

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom

11.12.2007 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

erhöht um

vermindert um

Und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans

einschließlich der Nachträge

 

 

 

Gegenüber bisher

Nunmehr festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

 

 

 

 

 

1.      im

      Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

      die Einnahmen

7.101.400

 

171.984.900

179.086.300

      die Ausgaben

7.101.400

 

171.984.900

179.086.300

 

 

 

 

 

2.      im

Vermögenshaushalt

 

 

 

 

      die Einnahmen

4.630.700

 

38.674.700

43.305.400

      die Ausgaben

4.630.700

 

38.674.700

43.305.400

 

 

 

 

 

§ 2

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1.  Der Gesamtbetrag für Kredite für

     Investitionen und

     Investitionsförderungsmaßnahmen  von bisher    5.904.800 EUR    auf    5.092.000 EUR

 

2.  Der Gesamtbetrag der

     Verpflichtungsermächtigungen             von bisher  10.945.000 EUR   auf  11.345.000  EUR

 

 

 

Norderstedt, den 11.12.2007

 

 

 

Hans-Joachim Grote

Oberbürgermeister

 


Abstimmung unter Berücksichtigung der vorgelegten Veränderungsliste:

Bei 21 Ja- und 14 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.

 

Herr Prüfer verläßt die Sitzung ab 21.45 Uhr, Herr Berg nimmt nicht an der Abstimmung teil.