Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 14

1. Haushaltssatzung

 

Die Stadtvertretung beschließt für die Haushaltsjahre 2008 / 2009 die nachfolgende Haushaltssatzung:

 

Haushaltssatzung

der Stadt Norderstedt für die Haushaltsjahre  2008 / 2009

 

 

Aufgrund der §§ 77 ff.  der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 11.12.2007 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre  2008 und 2009 wird

 

1. im Verwaltungshaushalt

2008

2009

 

 

 

    in der Einnahme auf

181.193.200,00 EUR

179.156.000,00 EUR

    in der Ausgabe auf

181.193.200,00 EUR

179.156.000,00 EUR

    und

 

 

2. im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

    in der Einnahme auf

48.481.400,00 EUR

30.467.500,00 EUR

    in der Ausgabe auf

48.481.400,00 EUR

30.467.500,00 EUR

 

 

 

festgesetzt   

 

 

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

2008

2009

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

  3.300.000,00 EUR

3.300.000,00 EUR

2. der Gesamtbetrag der    

    Verpflichtungsermächtigungen auf

19.403.000,00 EUR

0,00 EUR

3.  der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

15.000.000,00 EUR

15.000.000,00 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

        941,95 Stellen

941,95 Stellen

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer                                                                           2008                2009

 

    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

        (Grundsteuer A)                                                                                250 v. H.        250 v.H.

    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                            260 v. H.        260 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                                  390 v. H.        390 v.H.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Oberbürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 25.000 EUR. Die Genehmigung der Stadtvertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Oberbürgermeister ist verpflichtet, seine Entscheidungen dem jeweils zuständigen Fachausschuss und dem Hauptausschuss vierteljährlich zu berichten.

 

 

 

Norderstedt, den __________

 

 

Hans-Joachim Grote

Oberbürgermeister

 

 

2. Investitionsprogramm

 

Die Stadtvertretung beschließt gem. § 83 Abs.3 das im Haushaltsplan enthaltene Investitionsprogramm für die Jahre 2010 – 2012.

 

 

 


Abstimmung unter Berücksichtigung der Veränderungen:

Bei 21 Ja- und 14 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.