Sitzung: 11.12.2007 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 14
Vorlage: B 07/0425/1
1.
Haushaltssatzung
Die Stadtvertretung
beschließt für die Haushaltsjahre 2008 / 2009 die nachfolgende
Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
der Stadt Norderstedt für die
Haushaltsjahre 2008 / 2009
Aufgrund der §§ 77
ff. der Gemeindeordnung wird nach
Beschluss der Stadtvertretung vom 11.12.2007 folgende Haushaltssatzung
erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 wird
1. im
Verwaltungshaushalt |
2008 |
2009 |
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in der Einnahme auf |
181.193.200,00 EUR |
179.156.000,00 EUR |
in der Ausgabe auf |
181.193.200,00 EUR |
179.156.000,00 EUR |
und |
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2. im
Vermögenshaushalt |
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in der Einnahme auf |
48.481.400,00 EUR |
30.467.500,00 EUR |
in der Ausgabe auf |
48.481.400,00 EUR |
30.467.500,00 EUR |
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festgesetzt |
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§ 2
Es werden
festgesetzt:
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2008 |
2009 |
1. der Gesamtbetrag der Kredite für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
3.300.000,00 EUR |
3.300.000,00 EUR |
2. der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
19.403.000,00 EUR |
0,00 EUR |
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
15.000.000,00 EUR |
15.000.000,00 EUR |
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen auf |
941,95 Stellen |
941,95 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für
die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer 2008 2009
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer A) 250 v. H. 250
v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 260 v. H. 260 v.H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben
und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der
Oberbürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1
Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 25.000 EUR. Die Genehmigung der
Stadtvertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Oberbürgermeister ist
verpflichtet, seine Entscheidungen dem jeweils zuständigen Fachausschuss und dem
Hauptausschuss vierteljährlich zu berichten.
Norderstedt, den
__________
Hans-Joachim Grote
Oberbürgermeister
2.
Investitionsprogramm
Die Stadtvertretung beschließt gem. § 83 Abs.3 das im
Haushaltsplan enthaltene Investitionsprogramm für die Jahre 2010 – 2012.
Abstimmung unter Berücksichtigung der Veränderungen:
Bei 21 Ja- und 14 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.