Sitzung: 17.01.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 07/0526
Beschlussvorschlag
a)
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer aus der Anlage
3) werden
berücksichtigt
Punkt 1
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
.......................
zur Kenntnis genommen
.....................
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen
Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage gemäß Anlage 3
dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10 BauGB
sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung
den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 265 Norderstedt „Ulzburger Straße 533
- 539", Gebiet: westlich Ulzburger
Straße / zwischen Erlengang und Eschenkamp, bestehend aus dem Teil A –
Planzeichnung – (Anlage 4) und dem Teil B
– Text – (Anlage 6), in der zuletzt geänderten Fassung vom 20.12.2007 sowie
dem Vorhabenplan (Anlage 5) als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 20.12.2007 (Anlage 7) wird gebilligt.
Der Durchführungsvertrag in der Fassung vom 04.12.2007 (Anlage 8) wird zur
Kenntnis genommen.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig
beschlossen