Sitzung: 17.01.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 08/0001
Beschlussvorschlag
a)
Behandlung
des Ergebnisses der Behörden- und Verbändebeteiligung und Behandlung des
Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit
Das Ergebnis der Behörden-
und Verbändebeteiligung gemäß § 9 Abs. 3 LNatSchG-SH in Verbindung mit § 6 Abs.
2 der Landschaftsplan-Verordnung und das Ergebnis der Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 3 LNatSchG-SH in Verbindung mit § 6 Abs. 3 der
Landschaftsplan-Verordnung wird zur Kenntnis genommen (vgl. tabellarische
Vermerke des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 21.12.2007 – Anlagen
4 und 7 )
Die Behandlung des Ergebnisses der Behörden- und Verbände- sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung soll entsprechend den Behandlungs-/Abwägungsvorschlägen der Verwaltung in den tabellarischen Vermerken des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 21.12.2007 – Anlagen 4 und 7 - erfolgen.
b)
Abschließender
Beschluss des Landschaftsplan (LP 2020)
Der Landschaftsplan
Norderstedt (LP 2020) und der Erläuterungsbericht (beide Stand: 21.12.2007) mit
dem dazugehörigen Umweltbericht als Anlage (Stand: 17.12.2007) wird in der
Fassung der Anlage 1 und 2 dieser Vorlage abschließend beschlossen.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Landschaftsplan (LP 2020) der Stadt Norderstedt gemäß § 9 Abs. 6 LNatSchG-SH bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Erläuterungsbericht während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Auf Grund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und
Beschlussfassung ausgenommen.
Abstimmung:
7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, mehrheitlich
beschlossen