Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 4, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

a)        Behandlung des Ergebnisses der Behörden- und Verbändebeteiligung und Behandlung des Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit
Das Ergebnis der Behörden- und Verbändebeteiligung gemäß § 9 Abs. 3 LNatSchG-SH in Verbindung mit § 6 Abs. 2 der Landschaftsplan-Verordnung und das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 3 LNatSchG-SH in Verbindung mit § 6 Abs. 3 der Landschaftsplan-Verordnung wird zur Kenntnis genommen (vgl. tabellarische Vermerke des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 21.12.2007 – Anlagen 4 und 7 )

 

Die Behandlung des Ergebnisses der Behörden- und Verbände- sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung soll entsprechend den Behandlungs-/Abwägungsvorschlägen der Verwaltung in den tabellarischen Vermerken des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 21.12.2007 – Anlagen 4 und 7 - erfolgen.

 

b)        Abschließender Beschluss des Landschaftsplan (LP 2020)
Der Landschaftsplan Norderstedt (LP 2020) und der Erläuterungsbericht (beide Stand: 21.12.2007) mit dem dazugehörigen Umweltbericht als Anlage (Stand: 17.12.2007) wird in der Fassung der Anlage 1 und 2 dieser Vorlage abschließend beschlossen.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Landschaftsplan (LP 2020) der Stadt Norderstedt gemäß § 9 Abs. 6 LNatSchG-SH bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Erläuterungsbericht während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgenommen.


Abstimmung:

7 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, mehrheitlich beschlossen