Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 252 Norderstedt „Parallelstraße", Gebiet: Südlich Segeberger Chaussee / westlich Am Böhmerwald / nördlich Am Ochsenzoll / beidseitig Parallelstraße, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung und Teil B – Text (Anlage 3), in der Fassung vom 15.11.2007 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 15.11.2007 (Anlage 4) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 252 Norderstedt „Parallelstraße", sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

 

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt            Stand: November 1993

·         Biotop- und Nutzungstypenkartierung            Stand: 22.03.2005

·         Flechtenexposition Norderstedt            Stand: 1992

·         Untersuchung Altlastverdachtsfläche            Stand Juli 2007

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreten von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen