Sitzung: 17.01.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 07/0312
Beschlussvorschlag
Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 252 Norderstedt „Parallelstraße", Gebiet: Südlich
Segeberger Chaussee / westlich Am Böhmerwald / nördlich Am Ochsenzoll /
beidseitig Parallelstraße, bestehend aus dem Teil A –
Planzeichnung und Teil B – Text (Anlage 3), in der Fassung vom 15.11.2007 wird
beschlossen.
Die Begründung in
der Fassung vom 15.11.2007 (Anlage 4) wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 252 Norderstedt „Parallelstraße", sowie
die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:
·
Klimaanalyse
der Stadt Norderstedt Stand:
November 1993
·
Biotop- und
Nutzungstypenkartierung Stand:
22.03.2005
·
Flechtenexposition
Norderstedt Stand: 1992
·
Untersuchung
Altlastverdachtsfläche Stand
Juli 2007
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder / Stadtvertreten von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig
beschlossen