Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 39

Beschluss

 

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 189 Norderstedt, 4. Änderung ,“Nettelkrögen", Gebiet: In de Tarpen, beschlossen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr empfiehlt der Stadtvertretung folgenden Beschluss:

 

Die von der Stadtvertretung beschlossenen und rechtskräftigen Satzungen über die Bebauungspläne Nr. 189 Norderstedt sowie Nr. 189 Teilbereich West und Nr. 189, 1. Änderung, werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Teil B – Text – geändert und ergänzt.

 

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 07.12.2007 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

·         Sicherung des Wirtschaftsstandortes für Betriebe des Produktions-,
Dienstleistungs- und Logistikgewerbes

·         Sicherung bestehender zentraler Versorgungsstandorte durch
Begrenzung von zentralrelevanten Einzelhandelsnutzungen

 

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Bei 39 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.