Sitzung: 05.02.2008 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 39
Vorlage: B 07/0530
Beschluss
Gemäß §§ 2 ff. BauGB
wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 189 Norderstedt, 4. Änderung
,“Nettelkrögen", Gebiet: In de Tarpen, beschlossen.
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr empfiehlt der Stadtvertretung folgenden
Beschluss:
Die von der
Stadtvertretung beschlossenen und rechtskräftigen Satzungen über die
Bebauungspläne Nr. 189 Norderstedt sowie Nr. 189 Teilbereich West und Nr. 189,
1. Änderung, werden gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Teil B – Text – geändert und
ergänzt.
Für das Plangebiet
werden folgende Planungsziele angestrebt:
Der Geltungsbereich
ist in der Planzeichnung vom 07.12.2007 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung
in Anlage 3). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.
Für das Plangebiet
werden folgende Planungsziele angestrebt:
·
Sicherung des
Wirtschaftsstandortes für Betriebe des Produktions-,
Dienstleistungs- und Logistikgewerbes
·
Sicherung
bestehender zentraler Versorgungsstandorte durch
Begrenzung von zentralrelevanten Einzelhandelsnutzungen
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
Aufgrund des § 22 GO
waren keine Stadtvertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 39 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.