Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

 

a)      Dem Antrag der REWE Deutsche Supermarkt KGaA vom 17.01.2008 zur Aufstellung eines Vorhabenbezogenen B-Planes wird zugestimmt (Anlage 1).

b)      Gemäß § 12 BauGB wird in Verbindung mit § 13 a BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 203 Norderstedt, 2. Änderung „Eckbebauung Ulzburger Straße und Friedrichsgaber Weg", Gebiet: Nordwestquadrant Knoten Ulzburger Straße/Friedrichsgaber Weg, beschlossen.

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 17.01.2008 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 4). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

-          Neubau eines Lebensmittel-Einzelhandelsbetriebes mit einer Verkaufsfläche von 799 qm

-          Neuordnung der Stellplatzsituation für den Wohnungsbau Ulzburger Straße 505a und 505b

-          Sicherung der vorhandenen Wohnbebauung Ulzburger Straße 500a/500b

c)      Für den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 203, Gebiet: „Ulzburger Straße/Harckesheyde“, wird im überplanten Bereich die Einleitung eines Aufhebungsverfahrens beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.