Sitzung: 07.02.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: B 07/0453
Beschluss:
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 263 Norderstedt "Großer Born",
Gebiet: Zwischen Poppenbütteler Straße und Jägerlauf, südlich Großer Born,
nördlich Beek hinter der Twiete, bestehend aus den Planzeichnungen –
Teil A + C (Anlage 2) und den textlichen Festsetzungen – Teil B + D (Anlage 3),
wird beschlossen.
Die Begründung in
der Fassung vom 09.01.2008 (Anlage 4) wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 263 Norderstedt "Großer Born", sowie
die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:
Klimaanalyse der
Stadt Norderstedt Stand:
November 1993
Biotop- und
Nutzungstypenkartierung Stand: 22.03.2005
Flechtenexposition
Norderstedt Stand:
1992
Grünordnungsplan Stand:
Oktober 2007
Faunistische
Potenzialabschätzung Stand:
Oktober 2007
Lärmgutachten Stand:
Oktober 2007
sind gemäß § 3 Abs.
2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren zum Entwurf zu
beteiligen und von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.