Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

Beschluss:

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 263 Norderstedt "Großer Born", Gebiet: Zwischen Poppenbütteler Straße und Jägerlauf, südlich Großer Born, nördlich Beek hinter der Twiete, bestehend aus den Planzeichnungen – Teil A + C (Anlage 2) und den textlichen Festsetzungen – Teil B + D (Anlage 3), wird beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 09.01.2008 (Anlage 4) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 263 Norderstedt "Großer Born", sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                             Stand: November 1993

Biotop- und Nutzungstypenkartierung                  Stand: 22.03.2005

Flechtenexposition Norderstedt                             Stand: 1992

Grünordnungsplan                                                     Stand: Oktober 2007

Faunistische Potenzialabschätzung                                   Stand: Oktober 2007

Lärmgutachten                                                          Stand: Oktober 2007

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Parallelverfahren zum Entwurf zu beteiligen und von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.