Sitzung: 07.02.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2
Vorlage: B 08/0046
Beschluss:
Das Ergebnis der
förmlichen Beteiligung der Behörden und anderen Träger öffentlicher Belange und
der Öffentlichkeit gemäß § 47d des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes (BImSchG)
und § 7 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in Anlehnung
an Regelungen in § 4 (2) BauGB bzw. gemäß § 3 (2) BauGB (s.
Originalschreiben in Anlagen 1 und 3 dieser Vorlage, Protokolle der vier
Informationsveranstaltungen in Anlage 5) wird zur Kenntnis genommen.
Die Behandlung des
Ergebnisses der förmlichen Beteiligung der Behörden und anderen Träger
öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit soll entsprechend den Behandlungs-
und Abwägungsvorschlägen der Verwaltung erfolgen, die in den tabellarischen
Vermerken des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 21.01.2008 in Anlagen
2 und 4 dieser Vorlage aufgeführt sind.
Das Ergebnis soll in
die Überarbeitung des Lärmaktionsplanes einfließen.
Auf Grund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 8 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig beschlossen.