Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Das Ergebnis der förmlichen Beteiligung der Behörden und anderen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 47d des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) und § 7 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV) in Anlehnung an Regelungen in § 4 (2) BauGB bzw. gemäß § 3 (2) BauGB (s. Originalschreiben in Anlagen 1 und 3 dieser Vorlage, Protokolle der vier Informationsveranstaltungen in Anlage 5) wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Behandlung des Ergebnisses der förmlichen Beteiligung der Behörden und anderen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit soll entsprechend den Behandlungs- und Abwägungsvorschlägen der Verwaltung erfolgen, die in den tabellarischen Vermerken des Amtes für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr vom 21.01.2008 in Anlagen 2 und 4 dieser Vorlage aufgeführt sind.

 

Das Ergebnis soll in die Überarbeitung des Lärmaktionsplanes einfließen.

 

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 8 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig beschlossen.