Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für junge Menschen hebt seinen Beschluss zur Erhebung eines Eigenanteils für die Beförderung der auswärtigen Schülerinnen und Schüler des Kreises Segeberg vom 19.09.2007 auf.
Der Ausschuss für junge Menschen beschließt in Anlehnung an den Beschluss des Kreistages des Kreises Segeberg vom 17.01.2008 zur Änderung des § 9 der Satzung des Kreises Segeberg über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung mit Wirkung ab 01.11.2007 folgendes:
1. Von den
Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5
wird ein Eigenanteil in Höhe von 10,00 €
monatlich für eine HVV-Kreiskarte erhoben.
2. Von den
Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5
wird ein Eigenanteil in Höhe von 15,00 €
monatlich für eine HVV-Großbereichskarte erhoben.
3. Die
Eigenbeteiligung reduziert sich für das 2. schulpflichtige Kind auf die Hälfte
der
Sätze nach Ziffer 1 und 2.
Für das 3. und jedes weitere
schulpflichtige Kind entfällt ein abzusetzender Eigenanteil.
4. Bei Bezug
von Fürsorgeleistungen zum Lebensunterhalt nach SGB II und SGB XII wird nach
Vorlage des entsprechenden Bescheides von
der Erhebung eines Eigenanteils abgesehen.
Gleiches gilt auf Antrag für Bezieher von
Einkommen, die die Regelleistungen bzw.
Regelsatzleistungen nicht übersteigen.
5. In
sonstigen Härtefällen kann auf Antrag der abzusetzende Eigenanteil auf 50% des
Betrages
nach Ziffer 1 und 2 gemindert werden.
6. Die
Eigenbeteiligungen werden grundsätzlich als Jahresbeiträge vor Beginn des
jeweiligen
Schuljahres, spätestens jedoch bis zum
01.09. eines Jahres und erstmals zum 01.11.2007
erhoben.
6. Für die
Ausstellung einer Ersatzfahrkarte wird in Anlehnung an die Regelung für die
Norderstedter Schülerinnen und Schüler ein
Betrag in Höhe von 5,10 € erhoben.
Abstimmungsergebnis:
Mit 11 Ja- Stimmen einstimmig beschlossen.