Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für junge Menschen beschließt auf der Grundlage des Punkt 10 Teil I der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Norderstedt, dass dem FC Eintracht Norderstedt von 2003 e.V. für die Umwandlung des Tennenplatzes und des Übungsplatzes („Käfig“) auf der Sportanlage Ochsenzoller Str. in jeweils ein Kunstrasenspielfeld einen Investitionszuschuss in Höhe von maximal 490.000,00 € gewährt wird.

 

Der Verein erbringt vorrangig eine Eigenleistung von 157.000,00 € der Gesamtkosten. Bei dem maximal möglichen städtischen Zuschuss in Höhe von 490.000,00 € handelt es sich um die oberste Zuschussgrenze, die vom FC Eintracht Norderstedt von 2003 e.V. nur zu seinen Lasten überschritten werden darf.

 

Die Zustimmung zur baulichen Veränderung gemäß § 4 Abs. 3 des Nutzungsvertrages vom 09.03.2005 wird erteilt.

 

Der Hauptausschuss und die Stadtvertretung werden geben, die erforderlichen Mittel in Höhe von 490.000,00 € außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus der Hhst. 5600.98700 – Tilgung und Zinsen Umwandlung Tennenplatz in Kunstrasen – und der allgemeinen Rücklage.

 

 


Abstimmung: einstimmig