Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

  1. Nach den Sportförderungsrichtlinien der Stadt Norderstedt ist die Maßnahme förderungsfähig.

 

  1. Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn wird mit der Maßgabe erteilt, dass alle für den Neubau erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der vorzeitige Baubeginn erfolgt auf eigenes Risiko und beinhaltet keine Entscheidung über die Gewährung von Zuschüssen.

 

  1. Dem Verein wird für die Erstellung einer Reithalle (15 x 21m) mit Gesamtkosten in Höhe von 78.200,00 € ein Zuschuss in Höhe von 30% =  23.460,00 € gewährt.

Die erforderlichen Mittel stehen bei der Hhst. 5500.98700 – Zuschüsse – zur Verfügung.

 

 


Abstimmung: einstimmig