Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für junge Menschen beschließt auf der Grundlage des Punkt 10 Teil I der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Norderstedt, dass dem FC Eintracht Norderstedt von 2003 e.V. für den Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Ochsenzoller Str. ein Investitionszuschuss in Höhe von maximal 1.000.000,00 € gewährt wird.

 

Bei dem maximal möglichen städtischen Zuschuss in Höhe von 1.000.000,00 € handelt es sich um die oberste Zuschussgrenze, die vom FC Eintracht Norderstedt von 2003 e.V. nur zu seinen Lasten überschritten werden darf.

 

Die Zuschusszahlung erfolgt in folgenden Teilraten:

40% nach Baubeginn

30% nach Rohbauerstellung

25% nach Fertigstellung

  5% nach Prüfung des Verwendungsnachweises

 

Die einzelnen Verwendungsnachweise sind je nach Baufortschritt beim Fachamt einzureichen. Es erfolgt eine Spitzabrechnung.

 

Die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn wird unter der Maßgabe erteilt, dass die Maßnahme bauordnungsrechtlich genehmigt ist.

 

Die Zustimmung zur baulichen Veränderung gemäß § 4 Abs. 3 des Nutzungsvertrages vom 09.03.2005 wird erteilt.

In Ergänzung zu § 16 des Nutzungsvertrages vom 09.03.2005 ist ein Zweiter Nachtrag

(Anlage 3) zum Nutzungsvertrag von beiden Parteien zu unterzeichnen.

 

Die erforderlichen Mittel stehen bei der Hhst. 5603.98700 – Sportanlage Ochsenzoller Str. – zur Verfügung.

 

 


Abstimmung: einstimmig