Sitzung: 07.05.2008 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 08/0191
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für junge
Menschen beschließt auf der Grundlage des Punkt 10 Teil I der
Sportförderungsrichtlinien der Stadt Norderstedt, dass dem FC Eintracht
Norderstedt von 2003 e.V. für den Neubau eines Umkleidegebäudes auf der
Sportanlage Ochsenzoller Str. ein Investitionszuschuss in Höhe von maximal
1.000.000,00 € gewährt wird.
Bei dem maximal möglichen städtischen Zuschuss in Höhe von 1.000.000,00 € handelt es sich um die oberste Zuschussgrenze, die vom FC Eintracht Norderstedt von 2003 e.V. nur zu seinen Lasten überschritten werden darf.
Die Zuschusszahlung erfolgt
in folgenden Teilraten:
40%
nach Baubeginn
30%
nach Rohbauerstellung
25%
nach Fertigstellung
5% nach Prüfung des Verwendungsnachweises
Die einzelnen
Verwendungsnachweise sind je nach Baufortschritt beim Fachamt einzureichen. Es
erfolgt eine Spitzabrechnung.
Die Genehmigung zum
vorzeitigen Baubeginn wird unter der Maßgabe erteilt, dass die Maßnahme
bauordnungsrechtlich genehmigt ist.
Die Zustimmung zur baulichen
Veränderung gemäß § 4 Abs. 3 des Nutzungsvertrages vom 09.03.2005 wird erteilt.
In Ergänzung zu § 16 des
Nutzungsvertrages vom 09.03.2005 ist ein Zweiter Nachtrag
(Anlage 3) zum
Nutzungsvertrag von beiden Parteien zu unterzeichnen.
Die erforderlichen Mittel
stehen bei der Hhst. 5603.98700 – Sportanlage Ochsenzoller Str. – zur
Verfügung.
Abstimmung: einstimmig