Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für junge Menschen beschließt auf der Grundlage des Punkt 10 Teil I der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Norderstedt, dass dem SV Friedrichsgabe e.V. für die Erstellung einer Stehtraverse im Waldstadion ein Zuschuss in Höhe von maximal 25.000,00 € gewährt wird.

 

Bei dem maximal möglichen städtischen Zuschuss in Höhe von 25.000,00 € handelt es sich um die oberste Zuschussgrenze, die vom SV Friedrichsgabe e.V. nur zu seinen Lasten überschritten werden darf.

 

Die Zustimmung zur baulichen Veränderung gemäß § 4 Abs.3 des Nutzungsvertrages vom 23.03.2005 wird erteilt.

 

Die erforderlichen Mittel stehen bei der Hhst. 5500.98700 – Zuschüsse – zur Verfügung.

 

 


Abstimmung: einstimmig