Beschluss: Kenntnisnahme

Beschluss

 

Die anwesenden Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter werden durch Handschlag von der Stadtpräsidentin gem. § 33 Abs. 5 Gemeindeordnung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt.