Sitzung: 17.06.2008 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 48
Vorlage: A 08/0226
Beschluss
9. Satzung zur
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Norderstedt
Aufgrund des § 4 der
Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschluss durch die
Stadtvertretung am 17.06.08 und mit Genehmigung des Innenministeriums des
Landes Schleswig-Holstein folgende „9. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Stadt Norderstedt“ erlassen:
§ 1
§ 7 wird in Abs. 1
wie folgt geändert:
a) in Ziffer 1. wird das „Aufgabengebiet“ geändert und lautet nunmehr
wie folgt:
-gemäß § 45b GO
und
-Amt für Finanzen, insbesondere Beteiligung und Controlling,
Finanzwesen und Grundstücksangelegenheiten
-Amt für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
-Wirtschaftsförderung
b) Ziffer 4 wird geändert unter „Aufgabengebiet“ und lautet darin nun wie
folgt:
Amt für Soziales, Sozial – und Gesundheitswesen, Gewährung von
Zuschüssen an soziale
Beratungsstellen.
c)
Ziffer 6 wird
geändert und lautet nunmehr wie folgt:
Bezeichnung: Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Gesamtzahl der Mitglieder 11
Davon bis zu wählbare Bürgerinnen/ Bürger nach § 46 Abs. 3 GO 5
Aufgabengebiet: Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr,
insbesondere
-Verkehrsplanung
-Stadtentwicklung und Planung
d)
Es wird
folgende neue Ziffer 6a eingefügt:
Bezeichnung: Umweltausschuss
Gesamtzahl der Mitglieder 11
Davon bis zu wählbare Bürgerinnen/ Bürger nach § 46 Abs. 3 GO 5
Aufgabengebiet: Entwicklung und Fortsetzung von allgemeinen Grundsätzen
und
Richtlinien für Umweltentwicklungsziele,
Umweltqualitätsziele
und Klimaschutz, Ver- und Entsorgung, soweit
nicht Aufgabe der Stadtwerke; Agenda –21 - Büro
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Die Genehmigung dieser Satzung wurde mit Erlass des Innenministerium
vom .... erteilt.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Norderstedt, den ....
Stadt Norderstedt
Hans-Joachim Grote
Oberbürgermeister
Abstimmung über die 9. Satzung zur Änderung der
Hauptsatzung:
Bei 48 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.