Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 48

Beschluss

Die Stadtvertretung beschließt:

 

§ 5 der Zuständigkeitsordnung wird in Nr. 4 geändert und lautet nunmehr wie folgt:

 

4. Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Träger von Beratungsstellen

 

 

§ 6 der Zuständigkeitsordnung erhält folgende Fassung:

 

Entscheidungen des Ausschusses für Schule und Sport

 

  1. Festlegung von Schuleinzugsbereichen
  2. Grundsätze der Schülerbeförderung
  3. Entscheidungen im Rahmen der allgemeinen Grundsätze und über Richtlinien zur Förderung des Sports und zur Nutzung der Sportanlagen

 

§ 6 a der Zuständigkeitsordnung erhält folgende Fassung:

 

  1. Entscheidungen im Rahmen der allgemeinen Grundsätze und über Richtlinien für die Kinder- und Jugendarbeit
  2. Übertragung von Aufgaben der Stadt Norderstedt im Bereich der Jugendhilfe auf andere Träger
  3. Abschluss von Verträgen und Erlass von Richtlinien über die Förderung von Einrichtungen im Bereich der Jugendhilfe anderer Träger
  4. Übertragung von Aufgaben der Stadt Norderstedt auf andere Träger im Bereich der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
  5. Abschluss von Verträgen und Erlass von Richtlinien über die Förderung von Einrichtungen anderer Träger im Bereich der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
  6. Erlass von Richtlinien über die Ermäßigung der Regelgebühr für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
  7. Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern in die Kindergartenbeiräte anderer Träger
  8. Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Träger der freien Jugendhilfe

 

 

 


Abstimmung:

 

Bei 48 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.