Sitzung: 17.06.2008 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 48
Vorlage: B 08/0232
Beschluss
Die Stadtvertretung beschließt:
§ 5 der Zuständigkeitsordnung wird in Nr. 4 geändert und lautet nunmehr
wie folgt:
4. Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Träger von
Beratungsstellen
§ 6 der Zuständigkeitsordnung erhält folgende Fassung:
Entscheidungen des Ausschusses für Schule und Sport
- Festlegung
von Schuleinzugsbereichen
- Grundsätze
der Schülerbeförderung
- Entscheidungen
im Rahmen der allgemeinen Grundsätze und über Richtlinien zur Förderung
des Sports und zur Nutzung der Sportanlagen
§ 6 a der Zuständigkeitsordnung erhält folgende Fassung:
- Entscheidungen
im Rahmen der allgemeinen Grundsätze und über Richtlinien für die Kinder-
und Jugendarbeit
- Übertragung
von Aufgaben der Stadt Norderstedt im Bereich der Jugendhilfe auf andere
Träger
- Abschluss
von Verträgen und Erlass von Richtlinien über die Förderung von
Einrichtungen im Bereich der Jugendhilfe anderer Träger
- Übertragung
von Aufgaben der Stadt Norderstedt auf andere Träger im Bereich der
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
- Abschluss
von Verträgen und Erlass von Richtlinien über die Förderung von
Einrichtungen anderer Träger im Bereich der Förderung von Kindern in
Tageseinrichtungen und Kindertagespflege
- Erlass von
Richtlinien über die Ermäßigung der Regelgebühr für
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
- Entsendung
von Vertreterinnen und Vertretern in die Kindergartenbeiräte anderer
Träger
- Gewährung
von Zuwendungen und Zuschüssen an Träger der freien Jugendhilfe
Abstimmung:
Bei 48 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.