Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Gem. § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages werden die Mitglieder des Aufsichtsrates durch die Gesellschafterversammlung in einfacher Mehrheit gewählt. Der Oberbürgermeister der Stadt ist Mitglied des Aufsichtsrats.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung, den Oberbürgermeister zu beauftragen, folgende Mitglieder in der Gesellschafterversammlung zu wählen:

 

  1.  Johannes Paustenbach
  2.  Sören Platten
  3.  Helmuth Krebber
  4.  Klaus Grotzeck
  5.  Michael Ramcke
  6.  Harald Köll
  7.  Tobias Claßen
  8.  Günther Nicolai
  9.  Heideltraud Peihs
  10.  Gert Leiteritz

 

 

 


Abstimmung:

 

Bei 11 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.