Sitzung: 07.07.2008 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: B 08/0242
Beschluss:
Gem. § 8 Abs. 1 des
Gesellschaftsvertrages werden die Mitglieder des Aufsichtsrates durch die
Gesellschafterversammlung in einfacher Mehrheit gewählt. Der Oberbürgermeister
der Stadt ist Mitglied des Aufsichtsrats.
Der Hauptausschuss
empfiehlt der Stadtvertretung, den Oberbürgermeister zu beauftragen, folgende
Mitglieder in der Gesellschafterversammlung zu wählen:
- Johannes Paustenbach
- Sören Platten
- Helmuth Krebber
- Klaus Grotzeck
- Michael
Ramcke
- Harald Köll
- Tobias Claßen
- Günther Nicolai
- Heideltraud Peihs
- Gert Leiteritz
Abstimmung:
Bei 11 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.