Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 47

Beschluss

 

Gemäß § 47e des Bundesimmissionsschutz-Gesetzes (BImSchG) in Anlehnung an § 5 BauGB i.V.m. § 28 GO beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr / die Stadtvertretung den endgültigen Lärmaktionsplan Norderstedt- Lebenswert leise (LAP 2013) in der Fassung vom 19.05.2008.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Lärmaktionsplan Norderstedt - Lebenswert leise (LAP 2013) in der Fassung vom 19.05.2008 ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan während der Sprechstunden eingesehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Präambel

 

Norderstedt sorgt mit dem ersten Lärmaktionsplan nach EG-Umgebungslärmrichtlinie dafür, dass die Stadt leiser und für die hier lebenden Menschen attraktiver wird. In Wahrnehmung der eigenen Verantwortung konzentriert sich der Lärmaktionsplan dabei vor allem auf die Hauptlärmquelle, den Straßenverkehr.

 

Daneben verursacht auch der Fluglärm erhebliche Lärmbelastungen. Im Interesse der Norderstedter Bevölkerung ist es daher wichtig, eine spürbare Reduzierung des vom Hamburger Flughafen ausgehenden Fluglärms zu erreichen. Die Stadtvertretung setzt sich mit Nachdruck für eine schnelle Fertigstellung des Lärmaktionsplans für den Flughafen Hamburg-Fuhlsbüttel ein und fordert die für den Ballungsraum Hamburg eingerichtete länderübergreifende Arbeitsgruppe unter Leitung der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt auf, alle dazu erforderlichen Schritte umgehend in die Wege zu leiten.

 

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

 


Abstimmung:

 

Bei 47 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.

 

 

Die Sitzung wird von 21.20 Uhr bis 21.35 Uhr unterbrochen.

 

Frau Oehme eröffnet nach der Pause einen Schnelldurchgang.