Sitzung: 17.07.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 08/0182
Beschlussvorschlag
a)
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3
Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wird entsprechend dem Vermerk der Verwaltung über
das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 18.04.2008 (Anlage 2) und dem
Behandlungsvorschlag zum Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Anlage
4) zur Kenntnis genommen.
b)
Der berichtigte Entwurf des Bauleitplanes,
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 273 Norderstedt „Eckbebauung Ulzburger
Straße und Friedrichsgaber Weg (ehemals B 203, 2. Änderung)", Gebiet:
Nordwestquadrant Knoten Ulzburger Straße/Friedrichsgaber Weg, Teil A –
Planzeichnung und Teil B – Text (Anlage 6 ) in der Fassung vom 18.06.2008, wird
beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 18.06.2008 (Anlage 7) wird gebilligt.
Der Entwurf des Bauleitplanes, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 273 Norderstedt
„Eckbebauung Ulzburger Straße und Friedrichsgaber Weg (ehemals B 203, 2.
Änderung)" – sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener
Informationen:
· bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen
· Klimaanalyse der Stadt Norderstedt Stand: November 1993
· Biotop- und Nutzungstypenkartierung Stand: 22.03.2005
·
Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020
der Stadt Norderstedt Stand:
12/2007
·
Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der
Lärmminderungsplanung Stand:
2005
·
Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt
incl. Umweltbericht Stand:
12/2007
· Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
·
Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 1992/93/95/98/99/
00/03/04/05
·
Orientierende Luftschadstoffmessungen
an vier verkehrsexponierten Standorten Stand:
2005
·
Abschätzung der aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand:
2007
·
Schalltechnische Untersuchungen vom 13.02.2008
und 04.04.2008
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren
keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung
anwesend :
Abstimmung:
9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, mehrheitlich beschlossen