Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

a)      Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wird entsprechend dem Vermerk der Verwaltung über das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 18.04.2008 (Anlage 2) und dem Behandlungsvorschlag zum Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Anlage 4) zur Kenntnis genommen.

b)      Der berichtigte Entwurf des Bauleitplanes, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 273 Norderstedt „Eckbebauung Ulzburger Straße und Friedrichsgaber Weg (ehemals B 203, 2. Änderung)", Gebiet: Nordwestquadrant Knoten Ulzburger Straße/Friedrichsgaber Weg, Teil A – Planzeichnung und Teil B – Text (Anlage 6 ) in der Fassung vom 18.06.2008, wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 18.06.2008 (Anlage 7) wird gebilligt.

Der Entwurf des Bauleitplanes, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 273 Norderstedt „Eckbebauung Ulzburger Straße und Friedrichsgaber Weg (ehemals B 203, 2. Änderung)" – sowie die Begründung sowie folgende Arten umweltbezogener Informationen:

·         bereits eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt            Stand: November 1993

·         Biotop- und Nutzungstypenkartierung            Stand: 22.03.2005

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020
der Stadt Norderstedt            Stand: 12/2007

·         Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der
Lärmminderungsplanung            Stand: 2005

·         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt
incl. Umweltbericht            Stand: 12/2007

·         Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten            Stand: 2000

·         Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne            Stand:            1992/93/95/98/99/
                        00/03/04/05

·         Orientierende Luftschadstoffmessungen
an vier verkehrsexponierten Standorten            Stand: 2005

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedt            Stand: 2007

·         Schalltechnische Untersuchungen vom 13.02.2008
und 04.04.2008

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend :


Abstimmung:

9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, mehrheitlich beschlossen