Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag

 

a)      Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den  §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird entsprechend dem Vermerk der Verwaltung über das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung vom 23.06.2008 (Anlage 5) und dem Behandlungsvorschlag zum Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung (Anlage 6) zur Kenntnis genommen.

b)      Der Entwurf des Bauleitplanes, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 267 Norderstedt "Süderweiterung Herold-Center", Gebiet: Zwischen Berliner Allee und Willy-Brandt-Park, nördlich Ochsenzoller Straße, Teil A – Planzeichnung (Anlage 7) und Teil B – Text (Anlage 8), in der Fassung vom 27.06.2008 wird beschlossen.

 

Die Begründung in der Fassung vom 27.06.2008 (Anlage 10) wird gebilligt.

 

Der Entwurf des Bauleitplanes, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 267 Norderstedt "Süderweiterung Herold-Center", die Begründung sowie die nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen

 

·         Klimaanalyse der Stadt Norderstedt                  Stand:                  November 1993

·         Biotop- und Nutzungstypenkartierung                  Stand:                  22.03.2005

·         Umweltbericht zum Flächennutzungsplan 2020
der Stadt Norderstedt                   Stand:                  12/2007

·         Lärmminderungsplanung (LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005
der Lärmminderungsplanung                  Stand:                  2005

·         Landschaftsplan 2020 der Stadt Norderstedt
incl. Umweltbericht                  Stand:                  12/2007

·         Quantitative Erfassung ausgewählter Brutvogelarten                  Stand:                  2000

·         Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne                  Stand:                  1992/93/95/98/99/
                                                      00/03/04/05

·         Orientierende Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten Standorten                  Stand:                  2005

·         Abschätzung der aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedts                  Stand:                  2007

·         Faunistische Potenzialabschätzung
und artenschutzrechtliche Betrachtung                  Stand:                  20.12.2007

·         Schalltechnisches Gutachten                  Stand:                  06.06.2008

 

sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplan-Entwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend :


Abstimmung:

11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen