Sitzung: 17.07.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 08/0258
Beschlussvorschlag
a) Das Ergebnis der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird entsprechend dem
Vermerk der Verwaltung über das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung vom
23.06.2008 (Anlage 5) und dem Behandlungsvorschlag zum Ergebnis der
frühzeitigen Behördenbeteiligung (Anlage 6) zur Kenntnis genommen.
b) Der Entwurf des Bauleitplanes, Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 267 Norderstedt "Süderweiterung Herold-Center",
Gebiet: Zwischen Berliner Allee und Willy-Brandt-Park, nördlich Ochsenzoller
Straße, Teil A – Planzeichnung (Anlage 7) und Teil B – Text (Anlage 8), in der
Fassung vom 27.06.2008 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung
vom 27.06.2008 (Anlage 10) wird gebilligt.
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 267 Norderstedt
"Süderweiterung Herold-Center", die Begründung sowie die nachfolgend
genannten umweltbezogenen Informationen
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Klimaanalyse der Stadt
Norderstedt Stand: November 1993
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Biotop- und
Nutzungstypenkartierung Stand: 22.03.2005
·
Umweltbericht zum
Flächennutzungsplan 2020
der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
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Lärmminderungsplanung
(LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005
der Lärmminderungsplanung Stand: 2005
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Landschaftsplan 2020 der
Stadt Norderstedt
incl. Umweltbericht Stand: 12/2007
·
Quantitative Erfassung
ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
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Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 1992/93/95/98/99/
00/03/04/05
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Orientierende
Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten Standorten Stand: 2005
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Abschätzung der
aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedts Stand: 2007
·
Faunistische
Potenzialabschätzung
und artenschutzrechtliche Betrachtung Stand: 20.12.2007
·
Schalltechnisches
Gutachten Stand: 06.06.2008
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der
öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Stellungnahmen Änderungen des
Bauleitplan-Entwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren,
wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 4 a
Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren
keine/folgende Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen;
sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend :
Abstimmung:
11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, einstimmig beschlossen