Sitzung: 07.07.2008 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0
Vorlage: B 08/0276
Beschluss:
Der Hauptausschuss nimmt die als Anlage 1 beigefügte Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen gem. § 55 Absatz 3 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) zur Kenntnis und empfiehlt dem Oberbürgermeister eine weitere Stadtverordnung zur Sonntagsöffnung zu erlasen.
Abstimmun:
Bei 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.