Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss nimmt die als Anlage 1 beigefügte Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen gem. § 55 Absatz 3 Landesverwaltungsgesetz (LVwG) zur Kenntnis und empfiehlt dem Oberbürgermeister eine weitere Stadtverordnung zur Sonntagsöffnung zu erlasen.


Abstimmun:

 

Bei 11 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.