Sitzung: 30.09.2008 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 10
Vorlage: B 08/0350
Beschluss
a) Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die
Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3) werden
berücksichtigt
Punkt 3.5
teilweise berücksichtigt
keine
nicht berücksichtigt
keine
zur Kenntnis genommen
Punkt 1, Punkt 2, Punkte 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.6 und 3.7, Punkt 4 und
Punkt 5
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen
zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug
genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen
Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der
Anlage 5) werden
berücksichtigt
1 und 2
teilweise berücksichtigt
keine
nicht berücksichtigt
keine
zur Kenntnis genommen
keine
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen
Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g.
Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b) Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 BauGB in
Verbindung mit § 12 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von
Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 274 Norderstedt „Westerweiterung des Gewerbegebiets
Harkshörn", Gebiet: Am Stammgleis, bestehend aus dem Teil A –
Planzeichnung – (Anlage 6 – verkleinerte Planfassung), dem Teil B – Text –
(Anlage 7) in der Fassung vom 05.09.2008 und dem Vorhabenplan (Anlage 9) in der
Fassung vom 05.09.2008, als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 08.09.2008 ( Anlage 8) wird gebilligt.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen
und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Aufgrund des § 22 GO
waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 37 Ja- und 10 Nein-Stimmen mehrheitlich
angenommen.