Sitzung: 01.10.2008 Ausschuss für Schule und Sport
Vorlage: M 08/0392
Sachverhalt
Im Zuge der zum Schuljahr 2009 / 2010 geplanten Einführung einer
Gemeinschaftsschule an der Realschule Harksheide hat die Schulleiterin der
Realschule Harksheide Frau Schirrmacher mit Schreiben vom 18.06.2008 diverse
Bau- und Einrichtungsmaßnahmen beantragt ( Anlage 1 ).
Der Ausschuss für Schule und Sport ist in der Sitzung am 02.07.2008
über den Antrag der Realschule Harksheide informiert worden.
Am 08.09.2008 fand zwischen Vertreterinnen und Vertretern der
Realschule Harksheide und der Stadt Norderstedt als Schulträger ein
Abstimmungsgespräch in der Schule statt, bei dem die einzelnen Punkte des
Antrags der Schule vom 18.06.2008 noch einmal vorgetragen und erörtert wurden
sowie die Räumlichkeiten in Augenschein genommen wurden.
Zur Frage der Bewertung, in welchem Umfang die Forderungen der
Realschule Harksheide im Zuge der Einführung der neuen Schulform
Gemeinschaftsschule berechtigt bzw. angemessen sind, hat sich das Fachamt per
Mail vom 09.09.2008 mit einer Anfrage an Herrn Zylka vom Ministerium für Bildung und Frauen gewandt (
Anlage 2 ).
Von Herrn Zylka ist die Mail der Stadt Norderstedt am 15.09.2008
beantwortet worden ( Anlage 3 ).
Aus der Antwort von Herrn Zylka ergibt sich unter anderem, dass die
Raumprogrammrichtwerte für allgemein bildende Schulen, Sonderschulen und
berufsbildende Schulen des Ministeriums für Bildung und Frauen außer Kraft
getreten sind, diese aber als Anhalt für den Raumbedarf dienen könnten.
Als Anlage 4 ist ein Auszug aus den Raumprogrammrichtwerten für
allgemein bildende Schulen, Sonderschulen und berufsbildende Schulen des
Ministeriums für Bildung und Frauen beigefügt, der den Raumbedarf für eine
Integrierte Gesamtschule darstellt.
Es ergibt sich unter anderem, dass für eine 3-zügige Integrierte
Gesamtschule 2 Technikübungsräume der Größe von je 69 qm sowie im
Verwaltungsbereich ein Raum von 14 qm für einen Koordinator empfohlen werden.
Es ergibt sich eine ausführliche Diskussion der Mitglieder des
Ausschusses für Schule und Sport, während der durchweg ein dringender Bedarf an
Umbaumaßnahmen im Hinblick auf die geplante Einführung einer
Gemeinschaftsschule an der RS Harksheide erkannt wird.
Bedenken bestehen jedoch im Hinblick auf die finanzielle
Realisierbarkeit und eine mögliche Zuschussgewährung durch das Land S.-H..
Frau Müller-Schönemann verliest für die CDU-Fraktion folgenden Auftrag
an die Verwaltung
(Anlage 1):
Die Vorlage wird solange zurückgestellt, bis das Land einen
Mehrkostenausgleich (Konnexitätsprinzip) im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes
zur Weiterentwicklung des Schulwesens in S.-H. beschlossen und neue
Richtlinien zum Raumprogramm für allgemeinbildende Schulen etc. erlassen hat.
Die Verwaltung wird gebeten, über den Städteverband darauf hinzuwirken,
dass die Kommunen nicht mit der Umsetzung des neuen Schulgesetzes alleine
gelassen werden.
Ferner steht die Entscheidung des Ministeriums für Bildung und Frauen
S.-H. über die Anträge der Stadt Norderstedt zur Umsetzung des neuen
Schulgesetzes noch aus.
Begründung:
Das Land S.-H. hat sich selbst die Umsetzung des neuen Schulgesetzes
als Ziel bis 2010/2011 gesetzt. Deshalb ist zu erwarten, dass eine Klärung der
Kostenbeteiligung wie auch der neuen Richtlinien schnellstmöglich erreicht
werden kann.
Während der weiteren Diskussion weisen Herr Thormählen und Herr Rebling
auf den derzeitigen Diskussionsstand und die Schwierigkeiten bei der
Beurteilung notwendiger Maßnahmen anlässlich des neuen Schulgesetzes im
Hinblick auf das Konnexitätsprinzips hin.
Herr Rebling berichtet, dass mit einer Landesgenehmigung der künftigen
Schulformen in Norderstedt Mitte Januar 2009 zu rechnen ist. Bei den sich
anschließenden Schulanmeldungen sind dann jedoch auch noch die Voraussetzungen
(entsprechende Mindestschülerzahlen) zu erfüllen.
Abschließend wird
die Verwaltung gebeten, für die notwendig werdenden Maßnahmen an der Realschule
Harksheide bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses eine Kostenschätzung zu
erstellen.
Im Übrigen wird die
Verwaltung gebeten, auch für aufgrund der Neuerungen im Schulgesetz notwendigen Maßnahmen an allen anderen
Norderstedter Schulen zeitnah eine Kostenschätzung vorzunehmen und eine
Prioritätenliste zu erstellen.