Sachverhalt

 

Im Zuge der zum Schuljahr 2009 / 2010 geplanten Einführung einer Gemeinschaftsschule an der Realschule Harksheide hat die Schulleiterin der Realschule Harksheide Frau Schirrmacher mit Schreiben vom 18.06.2008 diverse Bau- und Einrichtungsmaßnahmen beantragt ( Anlage 1 ).

 

Der Ausschuss für Schule und Sport ist in der Sitzung am 02.07.2008 über den Antrag der Realschule Harksheide informiert worden.

 

Am 08.09.2008 fand zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Realschule Harksheide und der Stadt Norderstedt als Schulträger ein Abstimmungsgespräch in der Schule statt, bei dem die einzelnen Punkte des Antrags der Schule vom 18.06.2008 noch einmal vorgetragen und erörtert wurden sowie die Räumlichkeiten in Augenschein genommen wurden.

 

Zur Frage der Bewertung, in welchem Umfang die Forderungen der Realschule Harksheide im Zuge der Einführung der neuen Schulform Gemeinschaftsschule berechtigt bzw. angemessen sind, hat sich das Fachamt per Mail vom 09.09.2008 mit einer Anfrage an Herrn Zylka vom  Ministerium für Bildung und Frauen gewandt ( Anlage 2 ).

 

Von Herrn Zylka ist die Mail der Stadt Norderstedt am 15.09.2008 beantwortet worden ( Anlage 3 ).

Aus der Antwort von Herrn Zylka ergibt sich unter anderem, dass die Raumprogrammrichtwerte für allgemein bildende Schulen, Sonderschulen und berufsbildende Schulen des Ministeriums für Bildung und Frauen außer Kraft getreten sind, diese aber als Anhalt für den Raumbedarf dienen könnten.

 

Als Anlage 4 ist ein Auszug aus den Raumprogrammrichtwerten für allgemein bildende Schulen, Sonderschulen und berufsbildende Schulen des Ministeriums für Bildung und Frauen beigefügt, der den Raumbedarf für eine Integrierte Gesamtschule darstellt.

Es ergibt sich unter anderem, dass für eine 3-zügige Integrierte Gesamtschule 2 Technikübungsräume der Größe von je 69 qm sowie im Verwaltungsbereich ein Raum von 14 qm für einen Koordinator empfohlen werden.

 

  

Es ergibt sich eine ausführliche Diskussion der Mitglieder des Ausschusses für Schule und Sport, während der durchweg ein dringender Bedarf an Umbaumaßnahmen im Hinblick auf die geplante Einführung einer Gemeinschaftsschule an der RS Harksheide erkannt wird.

Bedenken bestehen jedoch im Hinblick auf die finanzielle Realisierbarkeit und eine mögliche Zuschussgewährung durch das Land S.-H..

 

 

Frau Müller-Schönemann verliest für die CDU-Fraktion folgenden Auftrag an die Verwaltung

(Anlage 1):

 

Die Vorlage wird solange zurückgestellt, bis das Land einen Mehrkostenausgleich (Konnexitätsprinzip) im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Schulwesens in S.-H. beschlossen und neue Richtlinien zum Raumprogramm für allgemeinbildende Schulen etc. erlassen hat.

Die Verwaltung wird gebeten, über den Städteverband darauf hinzuwirken, dass die Kommunen nicht mit der Umsetzung des neuen Schulgesetzes alleine gelassen werden.

Ferner steht die Entscheidung des Ministeriums für Bildung und Frauen S.-H. über die Anträge der Stadt Norderstedt zur Umsetzung des neuen Schulgesetzes noch aus.

 

Begründung:

Das Land S.-H. hat sich selbst die Umsetzung des neuen Schulgesetzes als Ziel bis 2010/2011 gesetzt. Deshalb ist zu erwarten, dass eine Klärung der Kostenbeteiligung wie auch der neuen Richtlinien schnellstmöglich erreicht werden kann.

 

 

 

Während der weiteren Diskussion weisen Herr Thormählen und Herr Rebling auf den derzeitigen Diskussionsstand und die Schwierigkeiten bei der Beurteilung notwendiger Maßnahmen anlässlich des neuen Schulgesetzes im Hinblick auf das Konnexitätsprinzips hin.

Herr Rebling berichtet, dass mit einer Landesgenehmigung der künftigen Schulformen in Norderstedt Mitte Januar 2009 zu rechnen ist. Bei den sich anschließenden Schulanmeldungen sind dann jedoch auch noch die Voraussetzungen (entsprechende Mindestschülerzahlen) zu erfüllen.

 

 

Abschließend wird die Verwaltung gebeten, für die notwendig werdenden Maßnahmen an der Realschule Harksheide bis zur nächsten Sitzung des Ausschusses eine Kostenschätzung zu erstellen.

Im Übrigen wird die Verwaltung gebeten, auch für aufgrund der Neuerungen im Schulgesetz  notwendigen Maßnahmen an allen anderen Norderstedter Schulen zeitnah eine Kostenschätzung vorzunehmen und eine Prioritätenliste zu erstellen.