Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2

Beschluss:

a               Voruntersuchung zur Verlegung der Poppenbütteler Straße:

Die Voruntersuchung des Ingenieurbüros SBI Verkehr, Hamburg, und des Landschaftsplanungsbüros Jacob, Norderstedt, zur Verlegung der Poppenbütteler Straße vom 16.06.2008 (Anlage 2) ergänzt durch Anlage 11 wird zur Kenntnis genommen.
Entsprechend dem Ergebnis dieser Voruntersuchung soll die Variante P2 * den weiteren Planungen zu Grunde gelegt werden. Dabei soll geprüft werden, ob die Abknickung auf die Glasmoorstraße gelegt werden kann.

b               Aufstellungsbeschluss:

Gemäß § 2 ff BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplanes, 277-Norderstedt- "Verlegung der Poppenbütteler Straße nach Norden zum Knoten Schleswig-Holstein-Straße/Stormarnstraße", Gebiet: westliche Begrenzung: Schleswig-Holstein-Straße, östliche Begrenzung: Glasmoor Straße, südliche Begrenzung Poppenbütteler Straße, nördliche Begrenzung: ca. 240 m nördlich der Poppenbütteler Straße, beschlossen.

Der Geltungsbereich in der Planzeichnung vom 27.06.2008 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 9 ). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

-        Verlegung der Poppenbütteler Straße nach Norden bis zum Knoten Schleswig-
 Holstein-Straße/Stormarnstraße

-        Rückbau eines Teilabschnittes der Poppenbütteler Straße östlich des Knotens
 Schleswig-Holstein-Straße/Langenharmer Weg.

 

c       Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung:

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll auf der Grundlage der Voruntersuchung zur Verlegung der Poppenbütteler Straße vom 16.06.2008 erfolgen.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 in Anlage 10  dieser Vorlage durchzuführen. 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.