Sitzung: 06.11.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2
Vorlage: B 08/0270/1
Beschluss:
a
Voruntersuchung
zur Verlegung der Poppenbütteler Straße:
Die Voruntersuchung des Ingenieurbüros SBI Verkehr, Hamburg, und des
Landschaftsplanungsbüros Jacob, Norderstedt, zur Verlegung der Poppenbütteler
Straße vom 16.06.2008 (Anlage 2) ergänzt durch Anlage 11 wird zur
Kenntnis genommen.
Entsprechend dem Ergebnis dieser Voruntersuchung soll die Variante P2 * den
weiteren Planungen zu Grunde gelegt werden. Dabei soll geprüft werden, ob die
Abknickung auf die Glasmoorstraße gelegt werden kann.
b
Aufstellungsbeschluss:
Gemäß § 2 ff BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplanes, 277-Norderstedt-
"Verlegung der Poppenbütteler Straße nach Norden zum Knoten
Schleswig-Holstein-Straße/Stormarnstraße", Gebiet: westliche Begrenzung:
Schleswig-Holstein-Straße, östliche Begrenzung: Glasmoor Straße, südliche
Begrenzung Poppenbütteler Straße, nördliche Begrenzung: ca. 240 m nördlich der
Poppenbütteler Straße, beschlossen.
Der Geltungsbereich in der Planzeichnung vom 27.06.2008 festgesetzt (vgl.
verkleinerte Fassung in Anlage 9 ). Diese Planzeichnung ist Bestandteil
des Beschlusses.
Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
-
Verlegung der
Poppenbütteler Straße nach Norden bis zum Knoten Schleswig-
Holstein-Straße/Stormarnstraße
-
Rückbau eines
Teilabschnittes der Poppenbütteler Straße östlich des Knotens
Schleswig-Holstein-Straße/Langenharmer
Weg.
c Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung:
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die
frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll auf der Grundlage
der Voruntersuchung zur Verlegung der Poppenbütteler Straße vom 16.06.2008
erfolgen.
Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3, 4, 6, 7,
8, 9, 10, 11, 12 in Anlage 10 dieser Vorlage durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen, 2
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.