Sitzung: 06.11.2008 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: B 08/0429
Beschluss:
a) Das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits-
und Behördenbeteiligung nach den §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB wird
entsprechend dem Behandlungsvorschlag zum Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung
vom 15.10.2008 (Anlage.3) wird zur Kenntnis genommen.
b) Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 189
Norderstedt, 4.Änderung, "Gewerbestandort
Nettelkrögen", Gebiet: In de Tarpen in der Fassung vom 15.10.2008 (Anlage
4) wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 15.10.2008 (Anlage 5) wird gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 189 Norderstedt, 4.Änderung
"Gewerbestandort Nettelkrögen", die Begründung sowie die nachfolgend
genannten umweltrelevanten Informationen
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Klimaanalyse
der Stadt Norderstedt Stand: November 1993
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Biotop- und
Nutzungstypenkartierung Stand: 22.03.2005
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Umweltbericht
zum Flächennutzungsplan 2020
der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
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Lärmminderungsplanung
(LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005
der Lärmminderungsplanung Stand: 2005
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Landschaftsplan
2020 der Stadt Norderstedt
incl. Umweltbericht Stand: 12/2007
·
Quantitative
Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
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Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 1992/93/95/98/99/
00/03/04/05
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Orientierende
Luftschadstoffmessungen an vier
verkehrsexponierten Standorten Stand: 2005
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Abschätzung der
aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedts Stand: 2007
·
Faunistische
Potenzialabschätzung und
artenschutzrechtliche Betrachtung Stand: 20.12.2007
sind
gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange (TÖB) sind gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Sollten
sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge der Planung
nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung
gem. § 3 Abs. 3 i.V.m. § 13 BauGB
durchzuführen.
Auf Grund des § 22
GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 11 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen einstimmig beschlossen.