Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Ausschuss für Schule und Sport möge beschließen:

 

Die Verwaltung wird gebeten, die anfallenden Kosten bezüglich der Schulen dezidiert zu erfassen. Dabei soll ein Erfassungsmodell zugrunde gelegt werden, welches insbesondere folgende anteilsmäßige Zurechnung ermöglicht:

 

1.      die durch die Umsetzung des vom Land erlassenen Schulgesetzes verursachten Kosten,

2.      die durch erforderliche Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen verursachten Kosten,

3.      die durch politische Beschlüsse verursachten Kosten, die nicht unter 1. oder 2. fallen.

 

Die Aufstellung soll so gestaltet sein, dass es möglich ist, gegenüber dem Land die durch die Umsetzung des erlassenen Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes 2007 angefallenen Kosten exakt zu benennen.

 

 

Nach kurzer Diskussion wird entsprechend abgestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis: mit 11 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.