Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 10

Beschluss

 

a)      Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3 ) werden


berücksichtigt

Punkt 1 : Kreis Segeberg vom 10.09.2008.

teilweise berücksichtigt

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nicht berücksichtigt

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zur Kenntnis genommen

Punkt 2: Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG vom 08.08.2008.

Punkt 3: Gemeinde Henstedt-Ulzburg vom 26.08.2008

Punkt 4: Staatliches Umweltamt Itzehoe vom 10.09.2008

Punkt 5: EON Hanse vom 06.08.2008

Punkt 6: Hamburger Verkehrsverbund vom 18.08.2008

Punkt 7: Amt für Katastrophenschutz, Kampfmittelräumdienst vom 15.08.2008

Punkt 8: Stadt Quickborn vom 19.08.2008

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung sind keine Stellungnahmen Privater eingegangen.

b)     Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 92 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein beschließt die Stadtvertretung den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 273 Norderstedt „Eckbebauung Ulzburger Straße und Friedrichsgaber Weg (ehemals B 203, 2. Änderung)“, Gebiet: Nordwestquadrant Knoten Ulzburger Straße/Friedrichsgaber Weg, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – (Anlage 4) und dem Teil B – Text – (Anlage 5), in der zuletzt geänderten Fassung vom 18.06.2008 als Satzung.
Die Begründung in der Fassung vom 17.10.2008 (Anlage 6) wird gebilligt.

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.


Abstimmung:

 

Bei 39 Ja- und 10 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.