Der Sozialausschuss hat gebeten, ihn über die Entwicklung unterrichtet zu halten. Herr Tauschwitz berichtet dazu:

 

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 28. Mai 2008 sieht die Einrichtung von Pflegestützpunkten zur wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten durch die Pflege- und Krankenkassen vor, sofern die zuständige oberste Landesbehörde dies bestimmt (§ 92 c SGB XI).

 

Diese Bestimmung hat das schleswig-holsteinische Sozialministerium hat mit einer Allgemeinverfügung vom 01.10.2008 getroffen.

 

Die Pflegekassen, der Städteverband (der Landkreistag hat sich wegen nicht geklärter Finanzierungsfragen verweigert) und das Sozialministerium haben am 27.10.2008 eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet, nach der es pro Kreis einen Pflegestützpunkt geben soll. Die vorhandenen trägerunabhängigen Beratungsstellen (darunter die im Gesamtkreis Segeberg tätige Norderstedter Beratungsstelle für ältere Bürger) sollen in die Pflegestützpunkte überführt, erhalten und weiterentwickelt werden.

 

Der Kreis Segeberg hat sich unabhängig vom Verhalten des Landkreistages bereit erklärt, an den Verhandlungen mit den Pflegekassen teilzunehmen und damit zur Entwicklung der Beratungsstelle für ältere Bürger zum Pflegestützpunkt beizutragen.