Herr Holstein weist daraufhin, dass Anträge der Fraktionen auf Aufnahme eines Beratungspunktes in die Tagesordnung gem. § 11 i.V. m. § 27 der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Norderstedt grundsätzlich schriftlich und unterschrieben beim geschäftsführenden Amt einzureichen sind. Danach können Anträge nicht per Email gestellt werden.