Sitzung: 03.02.2009 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 49
Vorlage: B 09/0004
Beschluss
§ 6a Ziff. 6 der
Zuständigkeitsordnung (Anlage zur Hauptsatzung) erhält folgende Fassung:
„6. Erlass von
Richtlinien über die Ermäßigung der Regelgebühr für Kindertageseinrichtungen
und Kindertagespflege und der Entgelte für die Betreuung an verlässlichen
Grundschulen nach § 6 Abs. 5 Schulgesetz.“
Diese Änderung
tritt zusammen mit der Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung für das
Jugendamt der Stadt Norderstedt in Kraft.
Abstimmung:
Bei 49 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.