Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 49

Beschluss

 

§ 6a Ziff. 6 der Zuständigkeitsordnung (Anlage zur Hauptsatzung) erhält folgende Fassung:

 

„6. Erlass von Richtlinien über die Ermäßigung der Regelgebühr für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege und der Entgelte für die Betreuung an verlässlichen Grundschulen nach § 6 Abs. 5 Schulgesetz.“

 

Diese Änderung tritt zusammen mit der Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Norderstedt in Kraft.


Abstimmung:

 

Bei 49 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.