Sitzung: 03.02.2009 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: B 08/0572/2
Beschluss:
Grundsatzbeschluss
Änderung der Nutzung, Finanzierung und Betrieb des ‚Kulturwerk am See’,
Nutzung des Gebäudes Dunantstraße für die Musikschule und Auflösung des städt.
Eigenbetriebes Kulturwerk
- Die Pläne zum Ausbau des ‚Kulturwerkes
am See’ werden dahingehend geändert, dass der bislang geplante
Erweiterungs- und Neubau für die Musikschule entfällt. Die Planung und
inhaltliche Konzeption für den Umbau des ehemaligen Kalksandsteinwerkes
Potenberg bleibt unverändert bestehen. Die Gesamtplanung ist entsprechend
anzupassen. Die Baukosten reduzieren sich um 2 Mio € auf nunmehr 5 Mio €.
- Die bisher vorgesehene Finanzierung über
den städt. Eigenbetrieb Kulturwerk sowie der spätere Betrieb durch den
Eigenbetrieb entfällt. Die Finanzierung und der Betrieb erfolgen
stattdessen über ein neu einzurichtendes städtisches Treuhandvermögen.
Treuhandgeber ist die Stadt Norderstedt. Als Treuhänder wird die städt.
Mehrzwecksäle Norderstedt GmbH bestellt. Der vom Eigenbetrieb Kulturwerk
mit der Stadtpark Norderstedt GmbH abgeschlossene Dienstleistungsvertrag
über die Planung und Ausführung der Baumaßnahme wird vom Treuhänder
übernommen. Das bisherige Nutzungskonzept für die im ehemaligen
Kalksandsteinwerk Potenberg neu zu schaffenden Veranstaltungs-, Übungs-
und Ausstellungsräume bleibt erhalten.
- Die von der Musikschule benötigten
Räumlichkeiten werden im Gebäude der ehemaligen Sprachheilgrundschule in
der Dunantstraße bereitgestellt. Das künftige Konzept soll neben den
bislang vorgesehenen Inhalten auch eine enge Verzahnung mit den
benachbarten schulischen Angeboten sowie den verschiedenen im Umfeld
bereits vorhandenen Kinder-, Jugend- und Kultureinrichtungen erhalten. Der
von der Stadtvertretung gefasste Beschluss zum Verkauf des Grundstückes
wird aufgehoben. Das zukünftige Raumnutzungskonzept in der Dunantstraße
wird von den zuständigen Gremien beraten und beschlossen.
- Das Sondervermögen „städt. Eigenbetrieb
Kulturwerk“ wird frühestmöglich aufgelöst. Die dem Kulturwerk in der
Betriebssatzung übertragenen Aufgaben werden künftig wieder durch den
Oberbürgermeister (mit den beiden Bereichen Kulturbüro und Musikschule)
wahrgenommen.
- Mit der Auflösung des städt.
Eigenbetriebes entfällt die Notwendigkeit eines Werkausschusses i.S.d.
Eigenbetriebsverordnung (EigVO). Die bisherige Funktion des
Kulturwerkausschusses als
Fachausschuss für den Bereich Kultur bleibt bestehen und wird künftig
durch den neu zu bildenden städt. Kulturausschuss als Fachausschuss der
Stadtvertretung i.S.d. Gemeindeordnung (GO SH) wahrgenommen.
- Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
alle zur Umsetzung dieses Grundsatzbeschlusses erforderlichen Vorkehrungen
zu treffen und die weiteren notwendigen Beschlüsse vorzubereiten.
- Bis zur endgültigen Umsetzung aller
notwendigen Beschlüsse ist die Planung in dem unter Ziffer 1 dargelegten
Umfang weiterzuführen, damit eine belastbare Kostenberechnung vorgelegt
werden kann. Bis dahin sollen notwendige, substanzsichernde Arbeiten
eingeleitet und ausgeführt werden.
Abstimmung:
Bei 41 Ja-, 7 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung
mehrheitlich angenommen.