Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 7, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Grundsatzbeschluss

 

Änderung der Nutzung, Finanzierung und Betrieb des ‚Kulturwerk am See’, Nutzung des Gebäudes Dunantstraße für die Musikschule und Auflösung des städt. Eigenbetriebes Kulturwerk 

 

  1. Die Pläne zum Ausbau des ‚Kulturwerkes am See’ werden dahingehend geändert, dass der bislang geplante Erweiterungs- und Neubau für die Musikschule entfällt. Die Planung und inhaltliche Konzeption für den Umbau des ehemaligen Kalksandsteinwerkes Potenberg bleibt unverändert bestehen. Die Gesamtplanung ist entsprechend anzupassen. Die Baukosten reduzieren sich um 2 Mio € auf nunmehr 5 Mio €.

  2. Die bisher vorgesehene Finanzierung über den städt. Eigenbetrieb Kulturwerk sowie der spätere Betrieb durch den Eigenbetrieb entfällt. Die Finanzierung und der Betrieb erfolgen stattdessen über ein neu einzurichtendes städtisches Treuhandvermögen. Treuhandgeber ist die Stadt Norderstedt. Als Treuhänder wird die städt. Mehrzwecksäle Norderstedt GmbH bestellt. Der vom Eigenbetrieb Kulturwerk mit der Stadtpark Norderstedt GmbH abgeschlossene Dienstleistungsvertrag über die Planung und Ausführung der Baumaßnahme wird vom Treuhänder übernommen. Das bisherige Nutzungskonzept für die im ehemaligen Kalksandsteinwerk Potenberg neu zu schaffenden Veranstaltungs-, Übungs- und Ausstellungsräume bleibt erhalten.

  3. Die von der Musikschule benötigten Räumlichkeiten werden im Gebäude der ehemaligen Sprachheilgrundschule in der Dunantstraße bereitgestellt. Das künftige Konzept soll neben den bislang vorgesehenen Inhalten auch eine enge Verzahnung mit den benachbarten schulischen Angeboten sowie den verschiedenen im Umfeld bereits vorhandenen Kinder-, Jugend- und Kultureinrichtungen erhalten. Der von der Stadtvertretung gefasste Beschluss zum Verkauf des Grundstückes wird aufgehoben. Das zukünftige Raumnutzungskonzept in der Dunantstraße wird von den zuständigen Gremien beraten und beschlossen.

 

  1. Das Sondervermögen „städt. Eigenbetrieb Kulturwerk“ wird frühestmöglich aufgelöst. Die dem Kulturwerk in der Betriebssatzung übertragenen Aufgaben werden künftig wieder durch den Oberbürgermeister (mit den beiden Bereichen Kulturbüro und Musikschule) wahrgenommen.

 

  1. Mit der Auflösung des städt. Eigenbetriebes entfällt die Notwendigkeit eines Werkausschusses i.S.d. Eigenbetriebsverordnung (EigVO). Die bisherige Funktion des Kulturwerkausschusses  als Fachausschuss für den Bereich Kultur bleibt bestehen und wird künftig durch den neu zu bildenden städt. Kulturausschuss als Fachausschuss der Stadtvertretung i.S.d. Gemeindeordnung (GO SH) wahrgenommen.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle zur Umsetzung dieses Grundsatzbeschlusses erforderlichen Vorkehrungen zu treffen und die weiteren notwendigen Beschlüsse vorzubereiten.

 

  1. Bis zur endgültigen Umsetzung aller notwendigen Beschlüsse ist die Planung in dem unter Ziffer 1 dargelegten Umfang weiterzuführen, damit eine belastbare Kostenberechnung vorgelegt werden kann. Bis dahin sollen notwendige, substanzsichernde Arbeiten eingeleitet und ausgeführt werden.

 

 

 

 

 


Abstimmung:

 

Bei 41 Ja-, 7 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen.