Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtet Frau Weidler Frau Hutterer per Handschlag zur gewissenhaften und unparteiischen Erfüllung ihrer Aufgaben und zur Verschwiegenheit gemäß

§ 21 der Gemeindeordnung.

 

 

Es werden keine Anträge zur Tagesordnung gestellt.

 

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt einvernehmlich, den TOP 9 als nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt zu behandeln.