Sitzung: 05.03.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 2
Vorlage: B 09/0032
Beschluss:
a) Gemäß §§ 2 ff.
BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 281 Norderstedt
"Glasmoorstraße Ost", Gebiet: östlich Glasmoorstraße / nördlich
Schleikamp / westlich Beek hinter der Twiete beschlossen.
Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 20.01.2009
festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist
Bestandteil des Beschlusses.
Für das
Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:
Planungsziel ist die
Festsetzung eines Reinen Wohngebietes für die Errichtung von Einzel- oder
Doppelhäusern. Ferner die Festsetzung eines öffentlichen Grünstreifens mit
Wanderweg entlang der Beek hinter der Twiete.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2
BauGB).
b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 281 Norderstedt
"Glasmoorstraße Ost", Gebiet: östlich Glasmoorstraße / nördlich
Schleikamp / westlich Beek an der Twiete die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über
die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.
Das städtebauliche
Konzept vom 10.02.2009 (Anlage 4 ) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist
entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6 – 9 und 11 der Anlage 5 dieser Vorlage
durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO
waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen, 1
Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.