Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Beschluss:

a) Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 281 Norderstedt "Glasmoorstraße Ost", Gebiet: östlich Glasmoorstraße / nördlich Schleikamp / westlich Beek hinter der Twiete beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 20.01.2009 festgesetzt (vgl. verkleinerter Fassung in Anlage 2). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

Planungsziel ist die Festsetzung eines Reinen Wohngebietes für die Errichtung von Einzel- oder Doppelhäusern. Ferner die Festsetzung eines öffentlichen Grünstreifens mit Wanderweg entlang der Beek hinter der Twiete.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

b) Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Bebauungsplan Nr. 281 Norderstedt "Glasmoorstraße Ost", Gebiet: östlich Glasmoorstraße / nördlich Schleikamp / westlich Beek an der Twiete die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) erfolgen.

 

Das städtebauliche Konzept vom 10.02.2009 (Anlage 4 ) wird als Grundlage für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gebilligt.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist entsprechend den Ziffern 1, 2, 3.1, 4, 6 – 9 und 11 der Anlage 5 dieser Vorlage durchzuführen.

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.


Abstimmung:

Die Vorlage wurde mit 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.