Sitzung: 05.03.2009 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1
Vorlage: B 08/0561/1
Beschluss:
a)
Das Ergebnis
der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung nach § 4
Abs. I BauGB wird entsprechend dem Vermerk der Verwaltung vom 18.12.2008/
18.02.2009 (Anlage 3) zur Kenntnis genommen.
Die Schreiben mit den eingegangenen Stellungnahmen Privater sind als Anlage 2
dieser Vorlage beigefügt. Die Stellungnahmen der Behörden und TÖB als Anlage 4.
Die Behandlung der Stellungnahmen Privater erfolgt entsprechend dem Vermerk der
Verwaltung vom 18.12.2008/18.02.2009 (Anlage 3), die der Behörden und TÖB
entsprechend vom 01.07.2008 (Anlage 5).
b)
Der Entwurf des
Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 8 Glashütte, 8. Änderung und Ergänzung
"Nord-östlich Glashütter Markt", Gebiet: Segeberger Chaussee 230 –
234, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung (Anlage 6) und Teil B – Text
(Anlage 7), in der Fassung vom 18.12.2008 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 18.02. 2009 (Anlage 8) wird gebilligt.
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 8 Glashütte, 8. Änderung und
Ergänzung "Nord-östlich Glashütter Markt", sowie die Begründung sowie
folgende Arten umweltbezogener Informationen:
·
bereits
eingegangene umweltbezogene Stellungnahmen
·
Klimaanalyse
der Stadt Norderstedt Stand: November 1993
·
Biotop- und
Nutzungstypenkartierung Stand: 22.03.2005
·
Umweltbericht
zum Flächennutzungsplan 2020
der Stadt Norderstedt Stand: 12/2007
·
Lärmminderungsplanung
(LMP)/Ist-Analyse 2005
Schallimmissionsplan „Straße“ 2005 der
Lärmminderungsplanung Stand: 2005
·
Landschaftsplan
2020 der Stadt Norderstedt
incl. Umweltbericht Stand: 12/2007
·
Quantitative
Erfassung ausgewählter Brutvogelarten Stand: 2000
·
Stichtagsmessungen/Grundwassergleichenpläne Stand: 1992/93/95/
98/99/00/03/
04/05
·
Orientierende
Luftschadstoffmessungen
an vier verkehrsexponierten Standorten Stand: 2005
·
Abschätzung der
aktuellen und zukünftigen
Luftqualitätsgüte Norderstedt Stand: 2007
·
Artenschutzrechtliche
Stellungnahme Stand: 09.10.2008
sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3 Abs. 2
BauGB von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen.