Sitzung: 10.03.2009 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 48
Vorlage: B 09/0073/1
Beschluss
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 26.02.2009 folgenden geänderten Beschluss zur Vorlage B 09/0073 gefasst (s. Anlage):
Für die städtischen Betreuungsangebote an den Grundschulen werden mit Wirkung vom 01.08.2009 für das Schuljahr 2009/2010 folgende privatrechtlichen Entgeltsätze und Verpflegungsgelder pro Monat erhoben:
Betreuungsmodul |
Entgelt(Kalkulation für
10 Monate) |
06.30 Uhr bis 08.00 Uhr |
36,00 € |
08.00 Uhr bis Schulbeginn |
12,00 € |
Schulende bis 14.00 Uhr (mit Mittagessen) + Verpflegungsgeld für Mittagessen |
48,00 € 35,00 € |
Schulende bis 14.00 Uhr (ohne Mittagessen) |
48,00 € |
14.00 – 15.00 Uhr |
24,00 € |
15.00 – 16.00 Uhr |
24,00 € |
Ferienbetreuung ganztags wochenweise (08.00 – 16.00 Uhr) + Verpflegungsgeld für Mittagessen |
40,00 € 8,00 € |
Die Entrichtung der Gebühr erfolgt für 10 Monate, d.h. von September 2009 bis Juni 2010.
Für die Modulbetreuung
finden die Richtlinien zur Bildung einer Sozialstaffel
nach § 10 der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Norderstedt
für die Ermäßigung der Regelgebühren
Anwendung. Die Betreuungsentgelte werden analog der Betreuungsgebühren in den
Kindertagesstätten auf volle Euro abgerundet.
Das Verpflegungsgeld für
die Modulbetreuung wird analog des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom
06.11.2008 auf 35,00 € gesenkt.
Ebenso findet die dort
beschlossene Sozialstaffelregelung inkl. Geschwisterermäßigung Anwendung.
Abstimmung über den 1. Teil des
Beschlussvorschlages:
Bei 48 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.
Abstimmung über den letzten Absatz des
Beschlussvorschlages:
Bei 43 Ja- und 5 Nein-Stimmen mehrheitlich
angenommen.