Sitzung: 28.04.2009 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 48, Nein: 0
Vorlage: B 09/0135/1
Beschluss:
a)
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange bzw. Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 2
BauGB
Die vor, während oder nach der
öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden (im Folgenden benannt
mit der laufenden Nummer der Anlage 2) werden
berücksichtigt
2.2, ....................
teilweise berücksichtigt
......................
nicht berücksichtigt
1.4, 1.6, 3.3, .......................
zur Kenntnis genommen
1.2, 1.3, 1.5, 1.7, 1.8, 2.1, 3.1, 3.2, 4., 5., 6., 7., 8., 9.
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen
zur Sach- und Rechtslage bzw. die o. g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben,
von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Aufgrund des § 10 BauGB beschließt
die Stadtvertretung, den Bebauungsplan Nr. 7 Garstedt, 4. Änderung
„Gewerbe und Einzelhandel zwischen Friedrichsgaber Weg und Kohfurth",
Gebiet: Westlich der Straße Kohfurth / nördlich und südlich Stettiner Straße /
beiderseits Kösliner Weg, bestehend aus dem Teil A – Planzeichnung – (Anlage 4)
und dem Teil B – Text – (Anlage 5) in der zuletzt geänderten Fassung vom
13.03.2009, als Satzung.
Die Begründung in der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr geänderten
Fassung vom 02.04.2009 (Anlage 6) wird
gebilligt.
Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Aufgrund des § 22 GO waren
keine Stadtvertreter / Stadtvertreterinnen von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
Bei 48 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.